Band 
Zweiter Band. Bo bis C.
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im gesellschaftlichen Leben herrschende Sitte in einem besondern Falle von unssodert. Es ist nicht eine bürgerliche Pflicht, die der Schreibende erfüllt, wenn ereinen Convenienzbrief schreibt, noch ein vertrauliches Verhältniß, welches ihn dazubestimmt, sondern eine Pflicht, welche bloß die Bildung dem S^'reibenden auf-legt, daher ein solcher Brief nicht sowol gefedert als erwartet werden kann, unddies um so mehr, je mehr er Anspruch auf Bildung macht. Da die gesellschaftlicheLitte der verpflichtende Grund des ConvenienzbriefeS ist, so muß der Schreibendemit den Formen des Anstandes und der Schicklichkeit bekannt sein, die unter ge-bildeten Ständen herrschen und insbesondere in Hinsicht auf den gegebenen Fall,welcher der Gegenstand des Briefes ist, gelten. Die gesellschaftliche Sitte fodertaber einen solchen Brief nur unter Voraussetzung eines bestimmten bürgerlichenoder gesellschaftlichen Verhältnisses, z. B. Verhältniß einer Person zu ihrem Gön-ner, Verhältniß des dlmgangs in der Gesellschaft. Nach den besondern Fällen,welche den Höflichkeiesbrief veranlassen, ist er Glückwünschungsschreibcn, undzwar eigentlicher Gratulationsbrief, wenn dem Empfänger ein erwünschtes Ereig-nis begegnet ist, an welchem der Schreibende Antheil nehmen kann (Standes- undAmtserhohungen und glückliche Familienereignisse, wie Geburten, Vermählun-gen :c.), oderAnwünschungSschreiben, wenn man Jemandem bei irgend einem Zeit-abschnitte seines Lebens (am Geburtstage, Antritt eines neuen Jahres -c.) eineglückliche Zukunft wünscht. Meistens ist Beides verbunden. Das entgegengesetzteBeileidsschreiben (Condolenzbrief) betrifft ein dem Empfänger traurigesFamilien-ereiguiß, dessen er sich aber nicht schämen darf. Auf ein den Schreibenden betreffen-des und dem Empfänger zuzuschreibendes oder wenigstens durch denselben vermittel-tes Ereignis fröhlicher Art bezieht sich das Danksagungsschreiben. Auf beide kannsich beziehen das Benachrichtigungsschreiben, welches jedoch dem Geschäftsbriefeund dem vertrauliche» Briefe sich nähert, sowie der Empfehlungsbrief, in welchemman dem Empfänger die Person oder die Angelegenheiten eines Dritten (gemeiniglichdes Überbringers) empfiehlt. Der Einpfehlungsbrief geht dadurch in den ver-traulichen Brief über, daß er schon ein näheres Verhältniß, ja eine gewisseGleichheit der Verhältnisse zwischen Schreiber und Empfänger voraussetzt, diewenigstens in der Möglichkeit besteht, sich gegenseitig Dienste erweise» zu kön-nen , da man hier den Empfänger um einen Dienst bittet. Dcdicationsschreibengehören meistens, besonders die gedruckten, zu den Convenienzbriefen. — Unterdem vertraulichen Briefe im weiter» Sinne kann man denjenigen Verstehen,in welchem man sich vertraulich aussii icht. Geschieht dies über unsere eignenoder uns mit dem Empfänger gemeinsamen, ja auch über solche fremde Verhält-nisse, die uns und den Empfänger gemeinschaftlich interessiren, dann ist dies einvertraulicher Brief im engern Sinne. Hier sind es die Verhältnisse der Verwandt-schaft, der Liebe, Freundschaft, Dankbarkeit, des wohlwollenden Umgangs, aufwelche sich die vertrauliche Mittheilung gründet; und so umfassend der Kreis derGefühle und Gegenstände ist, welche ein Herz dem andern mittheilen kann, so um-fassend ist auch der Inhalt des vertraulichen Briefs; so verschieden die Individuali-tät und Lage des Schreibenden, so verschieden auch der Ton und die Form, welchender vertrauliche Bries annehmen kann. Darum läßt sich diese Art des BricfstylS inkeine Theorie fassen. Für ihn gibt es keine Vorschrift der Förmlichkeit, denn dieFormen, deren er sich bedient, müssen aus dem vertraulichen Verhältnisse, in demwir Andern schreiben, gleichsam von selbst hervorgehen ; sie sind die Ausdrücke derAchtung, des Wohlwollens, die nicht vorgeschrieben werden können. Verschiedenvon dem eben angeführten vertraulichen Briefe im engern Sinne, den man auchsonst den Empfindungsbrief nennt, ist der unterhaltende Brief, den Andre auchden Brief des Witzes und der Laune genannt haben. In Rücksicht seines Inhaltsgewinnt dieser Brief, je mehr er über die vertraulichen Verhältnisse der Brieswech-