Brüderschaften 237
gierung veranstaltet. Die meisten und blühendsten Colonien haben sie in Nord-amerika gegründet, wo ihr Hauptort BekhlcheiN heißt. Auch in Grönland undauf viAen Inseln der neuen Welt gibt es Herrnhutische Pfianzörter, und selbst zuden Hottentotten am Cap haben sie Glaubensboten gesandt. Weniger glücklicheForkscbritte macht ihre Heidenbekehrung in Ostindien; doch ist schon Das, was siebisher geleistet haben, ein unverkennbarer Beweis des göttlichen Segens, der ihreMenschenfreundlieben Bemühungen begleitet. Daß indeß ganze Staaten und Völ-ker >hre Lehre und Verfassung annehmen und sieh der Brüdergemeinde einverlei-ben möchten, was wohl bisweilen von den Bewunderern ihrer Tugenden gewünschtworden ist, scheint weder möglich noch dienlich. Der Herrnhutismus eignet sichnur für kleine Gemeinden; erwürdealsGrundsatz der Staatsverwaltung und Po-lizei, oder auch nur als Religionsversassung großer Reiche, seine Vorzüge mitseinem wahren Charakter verlieren. Bleibt aber die Brüdergemeinde, was sie ist,so wird sie sich, ungeachtet ihrer Cigenheiten und der seltsamen Mischung von Frei-heit und Zwang, von Sanftmulh und Harte, von Einfalt und Schlauheit, vonMilde und Eigennutz, die man in ihrer Verfassung, Denkart und Handlungsweisewähl nimmt, durch treues Festhalten ihres vortrefflichen Endzwecks als ein ehrwür-diges Denkmal des frommen Sinnes einer nun verschollenen Zeit, als eine fthä-tzenswerihe Bewahren» der protestantischen Unterscheidungslehren und als ein Mu-ster der stillen Tugenden, die den Menschen glücklich machen, noch lange unter unsin Anst her, und Gedeihen erhalten.
Nach dem Tode ihres Stifters Zinzendorf hat sich ihre Verfassung auf' Sy-noden, 116l, 1169, 1115, 1182, 1189, 1801 und 1818, theils bestätigt, theilsmodincirt. Merkwürdig ist ihre letzte, 1818 zu Herrnhut gehaltene Svnode. Diedabei neu redigieren und später öffentlich bekanntgewordenen Statuten derevange-lischen Brüdergemeinde sind in der Angabe der Merkmale ihres Geistes mehr derEinkleidung als dem Inhalte nach neu. Die Bibel wird darin als positive, dieaugsburgische Confesson als negative Norm ihres Glaubens, die Bildung einerFamilie Gottes, einer lebendige» Gemeinde Jesu als Zweck ihrer Vereinigung dar-gestellt. Sie nennt sich ein besonderes Volk der Gnadenwahl unter dem unmittelba-ren Schutze Christi, welches unter der Leitung des heil. Geistes durch eine unmittel-bare Direktion (jetzt aus 10 Männern bestehend) und Berathung von ihm gehand-habt wird, und bestätigt ihre bisherige Chorverfassmg und übrigen diseiplinarischenEinrichtungen. Diese Statuten erwähnen jedoch nicht dieMcckificarion, welche derGebrauch des LooseS bei Verheirakhungen für die nordamerikanischen und englischenGemeinten aufdringenden Antrag der erstern gleich bei der Svnode lind, um dieÜbereinstimmung zu erhalten, 1819 auch für die deutschen Gemeinden insofern er-hielt, daß Niemand mehr gezwungen, aber immer noch jedem auf das Loos Ver-trauenden freigestellt wird, sich desselben zu bedienen. Die Eheverbindurigen blei-ben für Verlobte, die nicht über sich loosen lassen wollen, auch bei dieserneuen Ein-richtung der Aussicht u. Berathung der Obern jeder Gemeinde unterworfen. (Han-sen, „Kann die herrnhutische Gemeinde eine wahrhaft evangel.-christliche genanntwerden?" Lpz. 1821, «.12 —16.) (Vgl. Unikat und Missionen.) S.Dav.Cranz^, „Alke und Neue Brüderhistorie" 1112, (fortges. bis 1801), und Lud-wig Schaaff, „Die evangelische Brüdergemeinde" (Lpz. 1825). 31.
Brüderschaften (religiöse), Gesellschaften zu frommen Übungen undwohlthätigen Zwecken, die dasBestreben, die geistlichen Orden nachzuahmen, schonim Mittelalter häufig zusammenbrachte. Von, 12. bis in das 15. Jahrh, kannteman nichts Verdienstlicheres als solche Orden stiften oder ihnen angehören. Laien,die keme äilostergelübde ablegen wollten, schlössen daher engere Verbindungen, umneben ihrem Weltleben doch bei gewissen Gelegenheiten alsReligiosen zu erscheinen ;anfangs gewöhnlich ohne kirchliche Ermächtigung, weshalb mehre dieser Gesellschaft