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Zweiter Band. Bo bis C.
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Buße (kath.)

Sünde vergeben werden. Ob der Sünder reuig, gebessert sei, dies als eine Bedin-gung der Vergebung zu wissen, ist ebenso wichtig der Kirche als dem Sünder.Äleich wichtig ist die Fürsorge für das Nachhaltende der Besserung. Für alle dieseBedürfnisse hat die Kirche gesorgt. Eü bedarf erstens der Mensch als Sünder gei-stige Hülse, um zu Erkenntniß und Besserung seiner selbst zu gelangen, es muß dieDemuth und durch diese die Selbsterkenntniß hervorgerufen werden; die Kirchethut cS durch das Institut des geheimen Wündenbekenntnisses, der Beichte.Es ist zweitens der Mensch unfähig, sich selbst ohne Täuschung und auf die Dauerzu beruhigen, er bedarf daher geistiger Hülfe, um zum festen Bewußtsein, daß ihmdie Sünde nachgelassen sei, und somit zur gründlichen Beruhigung seines Gewis-sens zu gelange»; dazu ist zunächst die Absolution bestimmt. Drittens aberist auch der schon gebesserte und im Innersten beruhigte Mensch doch noch unwissendund schwach in Hinsicht auf die Zukunft, ist entblößt von aller wahren Lebensweis-heit, bedarf geistiger Hülfe zu künftiger Führung feines Lebens, betarfHantleitung,wie er vor Gottes Auge wandeln, sich vor Wiederfall sichern und seine Heiligungfortsetzen soll; dazu dient ihm die individuelle Belehrung und insbesonderedie genauere Bestimmung jener Pflicht, die aus der Sünde hervorgeht, Das, wasdie Kirchen- und «chulsprache Buße auflegen heißt, was im Grunde nur einenähere Satisfaction ist, die die Gebesserten Gott und ihrem Gewissen schuldig sind,und was Sailer mit dem passenden Ausdruck: weitere Führung des gebes-serten Individuums bezeichnet. — Indem der Beichtende dem Beichtva-ter seine Sünden specifisch vorträgt, verschafft er diesem die Möglichkeit, ihm zurSelbsterkenntnis und zur Besserung zu verhelfen, sowie er, eben durch sein Be-kenntniß, den Geist der Demuth und der Reue bethätigt. Seit den ersten Zeilendes Christenthums hat diese Exomologese stattgefunden, wie die Kirchenväter Fir-milian, AthanasiuS , Basilius, Chrysosiomus, Cyrillus Alexander, Cyprian, Hila-rius, Pacian , AmbrosiuS, Augustin auf das deutlichste beurkunden. Es ist einhistorischer Irrthum, wenn verschiedene Protestanten annehmen, daß erst P. Inno-cenz III. die Qhrenbeichte erfunden habe, denn Innocenz III. hat nur in Cap. 12,X, Ue pnenitenlii?;. die Disciplinvorschrift, daß Beichte und Communiou jähr-lich ein Mal geschehen sollen, erlassen. Dabei kann es aber sehr wohl zugegebenwerden, daß, ehe diese Zeitbestimmung erlassen worden und wie die Gläubigen »ochgrößere Sittenreinheit hatten und wie die öffentlichen Sünder durch das Institutder Kirchenbußen von der Kirche auf bestimmte Zeit ausgeschlossen waren, dieOhrenbeichte seltener war als nachher, wo sie fast zurAndachtSübung geworden unddem Genusse der Eucharistia vorhergeht. — Aus dem entwickelten Geiste derBeichte folgt, daß Alles und nur Das dem Gewissensfreunde (Beichtvater) eröffnetwerden soll, was er zu wissen bedarf, um das sittliche Verderben des Sünders ken-nen zu lernen und zur tiefern Selbsterkenntnis, zur wirklichen Besserung, Beruhi-gung u. Belehrung (Führung) desselben mitwirken zu können. Das geheime Sün-denbekenntniß ist nie Endzweck, sondern nur Mittel, und zwar Mittel zur Förderungder sittlichen Selbsterkenntnis rc. Nie soll daher das geheime Sündenbekenntnißals Tortur des Nichtbekennenwollenden, nie als Befriedigungsmittel der Neugier,nie als Kunstgriff für geheime Orden, nie als Staatsmaxime zur Ausforschung derzweideutigen Gesinnungen der Bürger, nie als ein verstecktes Beherrschungsmittelder Gewissen, sondern schlechtweg nur als eine Bedingung zur Beförderung dersittlichen Selbsterkennung w. betrachtet werden. Hat nun der Gewissensfreundden Zustand des Beichtenden gehörig erforscht, sich von dessen Reue ». BesserungS-geisie überzeugt, so spricht er kraft der der Kirche verliehenen Gewalt die Losspre-chung aus und legt dem Beichtling die Pflichten auf, welche zur Aufhebung derFolgen der Sünde gehören, insbesondere auch die Pflichten gegen sich selbst, umdas geistige Leben zu nähren u. zu vervollkommnen. Die sogenannte Genugthuung