446 Capitalrente Capitalskeuer
nen, oder deren Werth sich immer gleich bleibt; deßhalb sammeln die Capitalienihre Capitale in allgemeinen Tauschmitteln oder i» baarem Gelde. Dieß lassensich am leichtesten verleihen, und für deren Benutzung sind Diejenigen, welche die-selben bedürfen, bereit Zinsen zu bezahlen, welche sodann das Einkommen derCapitalien ausmachen. Verzehren nun Diejenigen, welche an Andre Capitaleleihen, dieselben, so müssen Die, welche Capitale borgen, sowol die Zinsen als dieCapitale selbst von andern Producten bezahlen, und solche Capitalien leben vonder Production Andrer. Verleihen sie aber ihre Capitale an Solche, welche sie zuhervorbringenden (bewerben anwenden, so werden durch diese Capitale 1) Diejeni-gen ernährt, welche davon ihren Arbeitslohn erhalten; 2) Diejenigen, welchendamit Materialien oder Sachen abgekauft werden, erhalten dadurch die Mitteldergleichen Materialien oder Sache» von neuem hervorbringe» zu lassen; undendlich 3 bleibt von den Producten, welche vermittelst jener Capitale hervorge-bracht worden, »och so viel übrig, daß davon die Zinsen und endlich die Capitaleselbst wiedererstattet werden können. Solche Capitalien leben daher von denProducten ihrer Capitale, und ihr Unterhalt kostet den übrigen Einwohnern garNichts. Vielmehr sind sie es, welche Andern Unterhalt und Nahrung durchihre Capitale gewahren. Ein Land ist daher sehr glücklich, wenn es viele solcherCapitalien enthält. Werden aber die Capitale der Capitalien von Leuten ver-zehrt, die nichts Nützliches wieder an deren Stelle ersetzen, so geht entwederdieser Theil des Reichthums für die Capitalien ganz verloren, oder wenn imStaate Andre die Zinsen dafür bezahlen und die Capitale erstatten müssen, somüssen diese sich für Andre anstrengen und für die Capitalien arbeiten, wenn siegleich von ihnen Nichts mehr empfange», und die Quelle, woraus sie ehemalsNutzen gezogen haben, ganz verloren gegangen ist. Dergleichen Capitalienmüssen daher am Ende dem Volke zur Last fallen; denn Das, was ihr Ein-kommen sonst hervorbrachte, ist nicht mehr vorhanden, und doch müssen die Zinsendurch die Capitale Andrer immerfort für sie hervorgebracht werden. Dieses wirdnatürlichei weise den übrigen Classen des Volks, welche sonst davon leben könn-ten, entzogen, und es wird klar, daß dergleichen Capitalien dem Lande um solästiger fallen müssen, je zahlreicher und je reicher sie sind. Daran sind jedoch nichtdie Capitalien Schuld, sondern Die, welche ihr Capital verzehrt und den Übrigendie Last der Zinsen oder Rückzahlung der Capitale aufgebürdet haben. 51.
Capilalrente ist Das, was der Capitalist für die Abtretung seines Ca-pitals a» einen Andern tei minweise erkält, oder was Der, welcher ein Capital zumbeliebigen Gebrauch von dem Capitalien empfängt, oder der sonst die Verbindlich-keit dazu übernimmt, an den Capitalien oder Den, welcher dessen Rechte aus dasCapital erhalten hat, abgeben muß. Die Rente muß so lange forigezahlt werden,als das Capital nicht zurückgezahlt oder erstattet ist. (S.Rente.)
Capitalsieuer, eine Abgabe, welche nach dem Capital geordnet wird,Sie widerstreitet den Principien eines guten SteuersvstemS. Denn nach demsel-ben sollen Abgaben nicht die Quellen des NationalrcichthumS angreifen undvermindern; da nun die Capitale ein Hauptmittel und eine Haupkguelle des Na-tionalreichthums sind, so sollten sie nicht durch eine Steuer vermindert werden.Die Capitalsteuer gehört unter die Rubrik von Vermögenssteuer, denn dieCapitale bilden einen Haupttheil des Nationalvermögens. Eine solche Capital-steuer wurde im östreich. Staate in dem Kriege mit Frankreich aufgelegt, wo manvon kleinen Capitalen 1 oder 2 Procent nahm und diese Abgabe für die größer»,sogar bis zu 20 Procent für große Capitalien, steigerte. Eine andre Natur ge-winnt die Steuer, wenn man sie nicht nach dem Capitale, sondern nach den Zin-sen und Gewinnsten, die von den Capitalen gezogen werden, mißt. Denn sodannwird es eine Capitalrenten- oder Capitalgewinnstsieucr, die sich sehr wohl mit den