Capitälchen Capitolium 447
Principien eines guten Steuersystems verträgt. Denn von seinem reinen Ein-kommen, wozu Zinsen, Renten und Capitalgewinnste gehören, kann Zeder einenTheil als Steuer abgeben, ohne daß dadurch das Nationalstammvermögen ge-schwächt wird. Es ist daher auch keine Capitalsteuer, wenn man die Abgabe Zwarnach einem sogenannten Steuercapitale bestimmt, aber dabei darauf Rücksichtnimmt, daß sie immer von dem vorausgesetzten Gewinne des Capitals gezahlt wer-den kann, wie wenn man z. B. das reine Einkommen eines Individuums mit einerbestimmten Zahl 5,10,16, 20, 21 u. s. w. zum Capital erhebt, und dieses mit soviel Procentcn besteuert, daß dieselben nun einen proporrionirlichen Theil desreinen Einkommens aus deni Capitale ausmachen. Die Schwierigkeiten dabeisind indessen 1) die im Lande befindlichen Capitale und deren Eigenthümer genauzu erforschen, ohne dabei 2) der Freiheit und Gewissenhaftigkeit der Bürger allzulästig zu fallen.
Capitälchen, in der Sprache der Buchdrucker die lateinischen Buchsta-ben, die nach der Figur lSchnitt) der großen, aber nur in gleicher Größe mit demKörper der kleinen gegossen find; z. B. »um.
Capitel, Hauplstück, Abtheilung eines Buchs, daher auch Gegenstandeines Gesprächs.— Da die Regeln und Statuten der geistl. Orden und Stifter inCapitel eingetheilt waren, so wurde auch die Versammlung der Ordensglieder undStiftsherren, weil man dabei alle oder einige Capitel dieser Regeln vorlas, und derOrt, wo fie zusammenkamen, ja auch der Verweis, den eiu straffälliges Mitgliedbei Vorlesung des übertreten?» Capitels der Regeln erhielt, Capitel genannt.— Die Ritterorden, welche ursprünglich viel von der Verfassung der geistlichenangenommen haben, bedienen sich desselben Ausdrucks von den Versammlungenihrer Glieder, und selbst einige Innungen nennen ihre Zunstversammlunzen Ca-pitel. In der Bedeutung, daß man die Glieder einer Gesellschaft, alSeinGanzcSbetrachtet, darunter versteht, heißt nur das Collegium der stimmfähigen DomherrenCapitel , und diese nennen sich, zum Unterschiede von den nicht stimmfähigenjüngern Canonicis, Capitularen. (S. Stift.) k.
Capitolium, die Burg des alte» Roms, stand auf dem capitolinischenBerge, dem kleinsten von den 1 Hügeln Roms, welcher in frühern Zecken dersaturninische, auch tarpejische hieß. Der erste Grund dazu wurde 614 v. Chr.von Targuinius PriScuS gelegt, vollendet aber ward eS erst nach Vertreibung derKönige. Zur Zeit der bürgerlichen Unruhen unter Svlla ging es in Flammen auf,wurde aber vom Senate wiederaufgebaut. Das nämlicbe Schicksal hatte es noch2 Mal; Despasian und Domitian waren die Wiederherstelle,-; der Letztere ließ esprächtig wiederaufrichten und verordnete die capitolinischen Spiele daselbst. Nachdes Dionysius Beschreibung war der Tenipel mit den außenstehenden Säulen 200Fuß lang und 185 breit. Eigentlich bestand das ganze Gebäude aus 3 Tempeln,welche dem Jupiter , der Juno und der Minerva gewidmet und durch Mauern voneinander abgesondert waren. In dem weiten PorticuS wurden dem Volke dieTriumphmahlzeiten gegeben. Die Statue Jupiters war fitzend auf einem Sesselvon Gold und Elfenbein abgebildet und bestand in den ältestm Zeiten aus roth ge-färbtem Thon. Unter Trajan ward fie von Gold verfertigt. Das Dach des Tem-pels bestand aus Erz; Q.. Catulus ließ es vergolden. Von eben der Beschaffen-heit war auch die Pforte. Überhaupt war an dem ganzen Gebäude Pracht undKostbarkeit verschwendet. Die Vergoldung allein soll 12,000 Talente (gegen 12Mill. Thaler) gekostet haben, weßwegen die Römer das Gebäude auch das goldenenannten. Auf dem Giebel stand eine Quadriga (ein Viergespann), anfangs vonThon, hernach von vergoldetem Erz. Der Tempel selbst enthielt eine uner-meßliche Menge der prächtigsten Geschenke. Die wichtigsten Staatsakten, deß-gleichen die sibyllinischen Bücher wurden in demselben aufbewahrt. Das heutige