Band 
Zweiter Band. Bo bis C.
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448 Capitulation CapodiskriaS

Capitolium (Campidoglio), welches auf dem Platze und zum Theil auf dem Grundedes alten CapitoliumS steht, ist ein neues Gebäude nach dem Riffe des Michel An-gelo. Der Hauptzugang auf dasselbe bietet einen prächtigen Anblick dar; aber dieGebäude gehören, nach dem Urtheil der Kenner, unter Michel Angelo'S mindervorzügliche Arbeiten. Es besteht das neue Capital aus 3 Hauptgebäuden (in demvorzüglichsten wohnt der Senator von Rom ), welche den capitolinischen Berg nichtganz bedecken. Aufden Ruinen des Tempels des Jupiter CapitolinuS, von welchemman noch einige Säulen findet, steht jetzt eine Franciscanerkirche.

Capitulation. Die Schlüsse und Vergleiche einer Volksversammlungoder einer andern Gemeinde oder Genossenschaft hotten den Namen U»sstul»,iioder (li>>>iinl.',io, weßhalb auch die Gesetze der fränkischen Könige Ca p itu lar i enhießen. Capituliren bedeutet also Unterhandlungen und Vergleiche schließen,wovon noch die Übergabe einer belagerten Stadt, eines Trupxencorps, mit gewissenBedingungen, entgegengesetzt der Übergabe auf Diskretion (Willkür des Ziegers,avfGnade und Ungnade), Capitulation genannt wird. Die geistlichen Stifterin Deutschland singen im Ist. Jahrh, an, ihren neuerwählten Äbten, Bischöfen, Erz-bischöfen gewisse Regeln der künftigen Regierung als Bedingung vorzulegen undvon ihnen eidlich bestärken zu lassen, welche aber, weil sie häufig unrechtmäßigeEinschränkungen der bischöflichen u. s. w. RcgierungSrcchte zu Gunsten der Dom-herren enthielten, vorn Papste zuweilen casfirt wurden. Die geistlichen Kurfürstenwaren die Ersten, welche sich nach dem Fall der Hohenstauftn von den neuen Kai-ser» gewisse Vortheile versprechen ließen und diese Verträge Capitulationennannten. Als noch vor Maximilians Tode sein Enkel Karl V. zum künftigen Kai-ser in Vorschlag kam, machte man bps Bedenken, daß ein junger Herr, welcher alserblicher König von Spanien erzogen worden sei, die eingeschränkte VerfassungDeutschlands wenig achten werde, und man beseitigte dies dadurch, daß man vonihm die Festhalkung gewisser Punkte eidlich angeloben ließ. Er sollte u. A. seineResidenz nicht außerhalb des deutschen Reichs nehmen, keine Ausländer in deutschen Reichsämtern anstellen u. s. w. Dies nannte man seine Wahlcapitulation.Seitdem wurden einem jeden neuen Kaiser von den Kurfürsten solche Bedingungenvorgelegt, die er förmlich beschwören mußte, und diese Wahlcapitulationen mach-ten daher eins der wichtigsten Rcichsgrundgesetze aus. Die übrigen Reichssiündewollten den Kurfürsten zwar dies große Vorrecht nicht ganz ausschließlich zugeste-hen; sie machten ihnen die Befugnis, neue Zusätze zu Machen (Onn aÜLasslulaiiüi)streitig und verlangten, daß eine unabänderliche Wahlcapitulation ((^pitulaiioperpeina) entworfen werden solle. Ein solches Projeck wurde auch entworfen undseit 1111, jedoch ohne gesetzliche Uuabänderlichkeit erhalten zu haben, immer imGanzen zum Grunde gelegt. Die Berichtigung und Erweiterung der kaiserlichenWahlcapitulation war immer das erste Geschäft des Wahltags. Die letzte Capitu-lation, die dcsKaisers Franz II. vom 5.Juli 1192, enthält 30 Artikel, von denenjeder in mehre Paragraphen zerfällt. Sie ist noch jetzt wegen der darin ausgestelltenGrundsätze des LandeSsiaatSrechtS von rechtlicher Anwendbarkeit. Besonders überdie Verhältnisse der Landstände, das Privaisüistenrccht, die Grundlagen der Ge-richtsverfassung, enthält sie wichtige, noch jetzt gültige Bestimmungen. 31.

CapodistriaS (Johann, Graf v.), Präsident der hellcniscken Regierung,gehörte früher als russ. StaatSsecretair in die Reihe derjenigen Staatsmänner,welche, von dem Schleier des CabinckS umgeben, ihr vielvermögendes Wirken vorallen Augen verborgen zu halten wissen, sodass es nur aus den Bewegungendes Bodens erkannt wird, unter welchem sie thätig sind. C., geb. 1116 zuCorfu , wo sein Vater Arzt war, stammt aus einem alten, seit 1300 inden ionischen Inseln ausgezeichneten Geschlechte. Er siudirte die Heilkundezu Padua und Venedig . Als die russischen Truppen 1199 die ionischen