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Zweiter Band. Bo bis C.
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Oenlne (le)

des seitherigen Rheinbundes, welche nach der leipziger Schlacht besetzt wurden, unddie nicht schon im Augenblicke derselben den Verbündeten beigezählt waren, derCen-tralverwaltung untergeordnet werden sollen. Diese Idee scheiterte aber an der Aus-führung, da jeder der Fürsten , welcher den Verbündeten durch Verträge beitrat, sichdie Unabhängigkeit von der Tentralverwaltuug ausbedung. Es blieb daher nebstdemKönigreich Sachsen in Deutschland nur noch das Grosiherzogth. Frankfurt , das Groß-herzogkb. Berg und das Ländchen des Fürsten von Isenburg der Ccntralverwaltunguntergeordnet. Nach dem Einrücken inFrankreichwurdesiedagegen auch aufdiedortin De'itz genommene» und noch zu nehmenden Länder ausgedehnt, und ein Regulativvorn 12. Jan. 1814 theilte diese Länder in 3 Linien, jede zu 4 Gouvernements. Nachdem ersten pariser Frieden trat für die franz. Provinzen schon am 15. Juni 1814 dieCentralverwaltung außer Thätigkeit, und für die übrige» überrheinischen u. ».deut-schen Länder gleich nach dem wienerEongresse. Eine anziehcndefwenn auch einseitigeund besonders gegen Daiern feindselig gesinnte) Schrift über diese Centralverwaltungerschien 1815 bei Reimer in Berlin ; als Vf. wurde Eichhorn genannt. Sie ge-hört zu den wichtigern Documenten über die Geschichte dieser denkwürdigen Zeit.

L o I, l r o (!<-) in der franz. Deputirtenkammer. Zn dem englischen Hauseder Gemeine» bringt es schon die locale Einrichtung mit sich, daß die Mitglieder sichnur in 2 Parteien absondern: die Ministerialen und die Opposition; denn die Bänkestehen auf den beiden Seiten, und in der Mitte ist ein breiter Raum. In Frankreich stehen dieBänke in einem Halbkreise, dem Präsidenten gegenüber, und in der Mitteist ein schmaler Durchgang. Die Minister selbst sitzen nicht, wie in England, unterden Deputirten, sondern auf der vordersten Bank der linken Seite, zunächst an derMitte. In England ist das Ministerium der Mittelpunkt der Majorität, und Alle,welche nicht mit ihm stimme», treten, wenn auch unter ihnen noch so verschiedeneAnsichten herrschen, in der Opposition zusammen. In Frankreich stehen die beidenHauptparteien der alten Zeit und der neuen Zeit unabhängig von den Ministern ein-ander entgegen und mache» es dadurch möglich, daß ein Ministerium sich eine ge-raume Zeit behaupten kann, welches, wie alle bisherige, keiner Partei entschieden an-gehöre», sondern auch seinerseits sich von ihnen unabhängig erhalten will. Schwer-lich ist noch jemals eine solche Versammlung (sei es ein Senat, ein Rath der Reichs-herren oder eine Deputirtenkammer gewesen) durch wahre Überzeugung alleirr ge-lenkt worden; die Stimmen, welche durch die eigne redliche Meinung der Einzel-nen gewonnen werden, werden durch diejenigen verstärkt, welche von eigennützigenMotiven bestimmt worden. Daher hat in Frankreich wie in England der Grund-satz, daß kein Staatsbeamter willkürlich entlasten werden könne, nur in großer Be-schränkung (fast nur in Ansehung der Richter) geltend werden können; alle übrigeSraatsämter hängen von den Ministern ab und werden unter der Bedingung ver-geben, mit ihnen jederzeit und ganz unbedingt zu stimmen. In der franz. Deputir-tenkammer halten sich diese auch in ihren Plätzen an ihre Führer und nehmen diemittelsten Bänke ein (lo Oiiiro). Hier findet man also die Präfecten, die StaatS-anwälte u. a. Rcgierungsbeamte, welche nicht kraft ihrer Überzeugung, sondernkraft ihres Amtes die Anträge der Minister jederzeit unterstützen. Veit ihnen ver-einigen sich Diejenigen, welche, wie unter dem Decazes'schen Ministerium dieDoctrinairs (s.d.) thaten, unabhängig von den beiden Hauptparteien in derMitte stehen und aus innern Gründen mit den Ministern stimmen. (Im Bill, le-schcn Ministerium sind die Doctrinairs fast ganz zu der linken Seite der Oppo-sition übergegangen.) Aber wie die eigne Meinung und die zufälligen äußern Ver-hältniße, wodurch jene oft bestimmt wird, doch auch immer noch ihr Recht behaup-ten, so läßt sich selbst im Centrum jener große Gegensatz der Parteien nicht unter-drücken ; es theilt sich daher wieder in eine rechte und linke Seite, und geht so vonder gemeinschaftlichen ministeriellen Grundfarbe durch mancherlei Abschattungen