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Chartr
— Unter d. T, „dlerv Obsrts" erschien zu London 1829 die Geschichte
der Emancipation der beiden Dills, die Katholiken betreffend, von 1829, aufEinem Druckbogen von 10 OFuß. 37.
Charte. Jede Urkunde hieß in den mittlern Zeiten L.iria, (Norm oderOb.irtiiln, und man unterschied darunter eine Menge besonderer Arten, nach Ver-schiedenheit sowol der Gegenstände als des Stoffes, worauf die Urkunde geschriebenwar, und ihrer innern und äußern Form. Von dem letzten Grunde heißen z. D.die in England gebräuchlichen Urkunden lnüenture» (oliariao i>iüe,,u,t.->e oderp.iitime), weil die Ausfertigungen für beide Theile auf Ein Stuck Pergament ge-schrieben und dann zacken-- oder bogenförmig auseinandergeschnitten werden, wodann das Aufeinauderpassen zum Beweis erfoderlich ist. (Sonst wurde auch einWort, gewöhnlich c-Iiirn^pli,in,, zwischen beide Ausfertigungen der Länge nachgeschrieben und auseinandergeschnitten, wovon diese Art auch ol>irr>x;r„j>l>u>i> ge-nannt wurde.) Das Ausschneiden in wellenförmige Linien hat man neuerdingsauch zur Sicherheit gegen Verfälschungen der Staatspapiere angewendet, indemman alle einzelne in ein Buch bindet und ausschneidet, wo dann jede Nummer aufdie im Bande zurückgebliebene Nummer passen muß. Auch die jetzt gewöhnlichgewordene Bedeutung des Worts Charte, als einer das öffentliche Recht, dieGrundverfassung des StaatS oder einzelner Theile desselben betreffenden Urkunde,stammt von England, wo die königl. Briefe, die Verleihung städtischer und andrerCorporationürcchte enthaltend, Llmrtue übe, l.itinn oder Olmrie,?. genannt werde».Kein Volk hat auf dergl. Urkunden einen so großen Werth gelegt, keins die altenRechte und Freiheiten so sorgfältig aufrecht gehalten als die Engländer, daher istauch keine Literatur in diesem Fache so reich als die englische. Seit 1783, wo das„l)c»„<!s,l.i^ I>oc>I<", jenes berühmte Landbuch (Gerichtstagbuch) oder Verzeichnis,und Beschreibung aller Lehnschaften aus den Zeiten Wilhelms I. (angefangen 1080und beendigt 1085) auf Kosten des Parlaments gedruckt wurde, und besonders seit1800, wo eine Commission des Parlament« niedergesetzt wurde, um die noch vor-handenen alten Urkunden aufzusuchen und zum Druck zu besorgen, hat die Nationsehr viel gethan, rim diese Denkmäler der Geschichte und Verfassung öffentlich be-kanntzumachen. Rpmer'S Sammlung („boccker.i, ccinvei, liniier. liier.><> ,-te»j»re»ixzuc ^eneri« »ei.-, pnlilies inter lieber etc.", 1701 —35,
20 Bde., Fol., Haag 1715, 10 Bde., Fol.) war schon in der ersten Ausg. alsPrivatsammlung ungemein reichhaltig und musterhaft, wird aber in der gegenwär-tigen 4. und zum Theil 3. Ausg., welche unter Aussicht und auf Kosten des Par-laments erscheint, die vorigen noch bei weitem übertreffen. Es ist davon 1816 der1. Thl. erschiene». Nach dem 1821 erstatteten Berichte der Commission sind über-haupt bis dahin seit 1801 15 Bde. Fol. alter Urkunden gedruckt worden, welcheeinen Zeitraum von mehr als 700 I. umfassen und über Geschichte und Skaais-verfassung ein ungemeines Licht verbreiten. Der eifrigste Beförderer dieses llnter-r.thmens ist Charles Abbot, jetzt Lord Colchester. Möchte doch auch für Deutsch-land sich ein Mann wie Abbot finden, welcher die ehemaligen Reichsarchive ausihrer Vergessenheit rettete! Die Sradk London hat noch 2 Original-Freiheitsbriesevon Wilhelm I. aus dem 1.1066, wovon der eine ihr die von Eduard dem Beken-nen erhaltenen Rechte bestätigt, der andre ihr das Lehn Gyddersdaur verleiht. Siesind auf Perqamentstücke, 6 Zoll lang, 1 Zoll breit, in angelsächsischer Sprachezierlich geschrieben, der erste enthält 9 Zeilen, der zweite nur 3; das Lüegel hängtnoch (wiewol in Stücken gebrochen) daran in einem seidenen Beutel. — Neuerdingshat man von dem größten National-Freiheitsbriefe der Engländer (s. Cbarrama gna) die Bedeutung des Worts Charte auf VerfassungSurkunden beschränkt,und den Sah als Grundlage aller Derfassungsangelegenheiten aufzustellen gesucht,daß eine solche nur voin freien Willen der Monarchen ausgehen könne, und jeder