Band 
Zweiter Band. Bo bis C.
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694
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6V4 Civilbaukunsl

nehmende Hausflur jeden Eintretenden für sich einnimmt.— Thüren und Fenstertragen zur Schönheit und Charakteristik eines Gebäudes sowol im Innern als amÄußern wesentlich bei, sodaß ihre Bertheilung und ihre Verhältnisse ein wichtigerGegenstand der Aufmerksamkeit des Bauherrn sein müssen. Je höher und nachrichtigem Verhältniß breiter Thüren und Fenster sind, desto mehr entsprechen siereicher Verzierung und dem Charakter heiterer Geselligkeit. — Nach angefertigtenBaurissen ist III. derBauanschlag ein Gegenstand der Prüfung. Er enthälteine specielle Nachweisung und Berechnung sämmtlicher Kosten, sowol der Bau«Materialien als des Arbeitslohns. Es bleibt dem Bauherrn hierbei Nichts zu thunübrig, als nach bewährten Handbüchern sich mit den allgemeinen Grundsätzen überDas, was zu gewissen Bauiheilen an Materialien gefodert werden darf, und wasvon den verschiedenen Werkleuten bei pflichtmäßiger Arbeit täglich geleistet werdenmuß, bekanntzumachen. Dabei hat er sich nach den Preisen der verschiedenen Bau-stoffe in seiner Gegend zu erkundigen, um danach die Ansähe des Bauanschlagsprüfen zu können. Der Bauherr muß sich besonders danach umthun, daß er die Bau-stoffe <m Ganzen und aus erster Hand erhält. Er muß so viel als möglich sein eignerLieferant sein, und aufdiesemWege kann er garviel ersparen;'dagegen aber soll er nieaufErsparnißan der Güte der Baustoffe bedacht sein. Lieber bezahle er die besten Ma-terialien zu theuer, als die schlechtesten zu wohlfeil, damit er nicht erfahre, daß unvor-sichtige Wohlfeilheit im Bauen späterhin unendlich theuer zu stehen kommt. Wirempfehlen Triest's „Grundsätze zur Anfertigung richtiger Anschläge", 3 Bde., mitKpf.sBerl. 1816). — IV.DerBau selbst nimmt endlich den Bauherrn, welchernicht selbst Baukünstler ist, nur insofern in Anspruch, daß er nach genauer Befol-gung der Baurisse sieht und -L orge trägt für ununterbrochene Aufsicht auf die Ehr-lichkeit und auf den Fleiß der Werkleute, damit von den Baustoffen und GerüchenNichts entwendet, vergeudet und verdorben werde; auch daß die verschiedenen Ar-beiter sich einander nicht im Wege stehen, vielmehr einander so viel als möglich indie Hand arbeiten; daß der Bauschutt zur rechten Zeit und an die rechte Stelle fort-geschafft wird, wenn er nicht zum Vortheil des Bauherrn benutzt werden kann,zum Ausfüllen von Senkungen, Gruben w. — V. Faeaden, Anputz. EinGebäude soll mittelst schöner Verhältnisse der einzelnen Theile zum Ganzen denCharakter seiner Bestimmung auf eine heitere, edle, großartige oder ernste Weisekünstlerisch auSsprechen. Man sollte nie vergessen, daß jedes auf nähere Betrach-nmgAnspruch machende Gebäude einen eigenthümlichen Gedanken ausdrücken, d. >.eine Erfindung an sich sein soll. Massive Gebäude, von lauter Werkstücken erbaut,erhalten ihren Hauptschmuck schon durch den Bau selbst, durch wirklich vor - undzurücktretende Abtheilungen nach der Breite sowol als der Höhe, durch mehroder weniger reiche Gesimse von der Hand der Steinmetzen oder auch der Bild-hauer bei Prachtbaucn. Bedeutsamkeit, Zierlichkeit, Großartigkeit, Würde,Anmuth, Schicklichkeit ic. müssen überall, je nach verschiedener Absicht, der Zweckjedes Ornamentes sein. Leere Verzierung, welche, ohne architektonisch zu sein,nur angebracht wird, bloß um zu verzieren, ohne alle Rücksicht auf irgend eineBeziehung auf das Ganze, ist überall tadelnSwerth. Gebäude von Bruch- oderBacksteinen und mit Fachwerk bedürfen eines Überzugs, Bewurfs oder Anputzes,welcher um so schöner und zweckmäßiger erscheinen wird, je mehr er einem Bau ausWerkstücken oder ediern Baustoffen ähnlich gemacht wird. Alle Farben also, welcheden schönern Steinarten eigenthümlich sind oder ihnen wenigstens nahe komme»,werden zum Anputz der Gebäude die zweckmäßigsten sein; alle reine, ungebrocheneFarben, selbst das Weiß nicht ganz ausgenommen, müssen durchaus vermiedenwerden. Alle Bauornamente, wozu auch die Fenster- und Thüreinfassungengehören, muß man durch etwas lichter» Farbenton auszeichnen, um sie reinlicherund klarer inü Auge fallen zu lassen. — VI. Zimmerverzierungen müssen