Colonialverwaltung 775
Fürsien und Völkern zu verkehren, als Gründe anführte, weßwegen dort der Handelvon Privatpersonen keineswegs betrieben werden könne. Allein man bedachte nicht,daß die Unbekanntschaft mit den Sitten und Gebräuchen, und die Gefahr, sich denMarkt zu verderben, ebenso gut bei andern Zweigen des Handels stattfindet oderstattfinden kann, bei denen man dennoch nie daran dachte, sie durch Compagnienbetreiben zu lassen, und daß die Gefahr, welche von den Feindseligkeiten der borti,gen Fürsten und Völker drohe, erst vornehmlich durch die Compagnien selbst erregtwurde, indem der Diener einer mächtigen Körperschaft sich in der Regel ungleichgewaltsamer und stolzer beträgt als der einzelne wehrlose Kaufmann, der auf denSchuh keiner bewaffneten Macht rechnen kann. Daß Compagnien zu dem Colo»nialhandel nicht durchaus nothwendig sind, beweist schon das Beispiel der Spanier,und Portugiesen, die dergleichen in ihrer blühenden Periode nicht kannten; stattdie Compagnien als den Grund desBlühens des ostindischen Handels anzustaunen,sollte man sich vielmehr darüber wundern, daß troh der Compagnien dieser Handelso blühend ward. Das schnelle Glück, welches zumal die holländisch-ostindischeCompagnie machte, reizte allenthalben zur Nachahmung, doch ohne gleichen Fort«gang. Zugleich mit den Compagnien, auch wol ohne dieselben, fanden noch andreBeschränkungen des ColonialhandelS statt. So ward es z.B. in der Regel jedemUnterthan verboten, in Diensten einer fremden Macht, oder wenn der Handelausschließlich einer Compagnie gehörte, ohne Einwilligung derselben nach denCo-lonien zu fahren; es ward ferner der Handel gewöhnlich nur auf einige Häfen, aufeine Anzahl Schiffe, auf bestimmte Zeiten beschränkt. Auf jede Art suchte manden Colonialhandel so viel als möglich abhängig von dem Mutterlande zu erhalten.Erst in neuern Zeiten hat man angefangen, auch hier sich freiern Grundsätzen zunähern. Es wurden die ausschließlichen Freiheiten beschränkt, und auch Nichttheil-nehmern an denselben, wie z.B. in England, dieMdglichkeit verschafft, an demColonialhandel Antheil zu nehmen, überhaupt aber diesem größere Freiheit gestattet.
Was die Regierung der Colonien betrifft, so fand auch hier vvmAnfangan der Grundsatz statt, sie in einer gleich strengen politischen als mercantilischenAbhängigkeit zu halten. Handel und Regierung standen bei ihnen immer in dergenauesten Verbindung, wenngleich die« nicht bei allen in gleichem Maße der Fallwar. Die Colonien lassen sich überhaupt nach ihrem Zwecke und ihrer Einrichtungin 4 große Classen theilen, nämlich in Ackerbau-, Bergbau-, Pflan-zung s- und Händelscolonien. In den erstern — von der Art sind haupt-sächlich die Colonien im nördlichen Amerika — ist Landbau die Hauptsache; dieEuropäer, die sich dort niederlassen, werden Landeigenthümer und kehren selten inihr Vaterland zurück. In der zweiten und dritten Generation, je mehr allmäligdie Bande der Verwandtschaft und sonstige Verhältnisse, die sie an das Mutterlandknüpften, absterben, und die Erinnerungen erlöschen, erwachsen die Colonisten im-mer mehr zu einer eignen Nation und werden leicht ihrem Vaterlands entfremdet.Daher ist auch, wie die Erfahrung gezeigt hat, der Besitz dieser Colonien, sowie dieMenscden sich in denselben vermehren und in nähere Berührung mit einander ge-rathen, unsicher. Beinahe in denselben Verhältnissen stehen die Bergwerkscolonien,bei denen Gewinnung der edeln Metalle und Edelsteine die Hauptsache ist: sovorzüglich die Niederlassungen der Spanier und Portugiesen im südlichen Amerika .Diese gehen ihrer Natur nach leicht in Ackerbaucolonien über, und auch in ihnenbildet sich dann, wenngleich langsamer, eine eigne selbständige Nation, wie diesjetzt in den spanischen und in den portugiesischen Besitzungen von Südamerika derFa>.'ist. (>L. Südamerika nische Revolution.) Ganz anders verhält eü sichdagegen drittens in den Pflanzungscolonien, deren Zweck die Erzeugung gewisser,in der Kegel nur unter einem heißen Himmelsstriche gedeihender, Pflanzen für Eu-ropa ist, wie z. B. die Niederlassungen auf den westindischen Inseln. Eine Na-