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Zweiter Band. Bo bis C.
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Congrcsse von 1715 — 1814

deng im Norden, sicherte ihn» den Besitz von Lwfland und bestätigte die Souverännetat Preußens; zugleich vermittelten England, Holland und Frankreich den Frie-den zu Kopenhagen, 27. Mai 1660, zwischen Schweden und Dänemark ; endlichwurde das Friedenswerk von Dliva vervollständigt durch den Frieden zwischenSchweden und Rußland zu Kardis, den I.Iuli 1661.— Da nun auch derCon-greß zu Nimwegen die Verhältnisse der nordsschcn Staate» mir betroffen hatte, soverflochten seitdem mehre Bündnisse der Seemächte mit den nordischen Staatendas Interesse der letzter» mit dem von Europa. — 9) Zwischen Polen und Ruß-land fanden ebenfalls besondere Congreffe statt: zu Radzpn 1670, zu Moskau 1678, zuRadzyn und Andrussow 1681, die endlich den Desinitivfrieden zu Mos-kau 1686 zur Folge hatten, wodurch Polens Macht, die schon der Tractat von-Oliva erschüttert hatte, den zweiten Stoß erhielt; die Grenze» zwischen Rußland und Polen blieben so, wie sie jener Friede bestimmt hatte, bis 1772. — 10) DerCongreß zu Altona , 1687, wo der deutscheKaiser und die Kurfürsten von Sachsenund Brandenburg die -Streitigkeiten Dänemarks mit dem Hause Holstein-Gottorpvermittelten, bewirkte, nachdem auch Großbritannien und die Generalstaaten alsVermittler hinzugetreten waren, den Friede» zuAltona 1689, durch welchen derHerzog von Holstein sein Land mit voller Sonverainetät wiedererhielt. — Endlichgehören noch in diese Periode: I I) die FriedenSconferenzen zuCarlowitz, im Nov.1698, wo zuerst ein türkischer Sultan in die Formen der europäischen Diplomatiesich fügen lernte, indem er die Vermittlung Großbritanniens und Hollands an-nahm, worauf sein erster Dragomau, Maurokordatos, das diplomatische Talentder griech. Nation rühmlich bewährte, indem er durch einen runden Tisch alleRangstreitigkeiten beseitigte und mit dem deutschen Kaiser, Polen, Venedig undRußlands »' einzelnen Friedensschlüsse oderWaffenstülsiandSverträge zu Carlowitz1699 zustande brachte, in welchen zuerst der Macht der Pforte ein Ziel gestecktwurde; doch mußte Venedig aufKandia und die Inseln des Archipels verzichten;es behielt nur Morea, die ionische» Inseln und einige Plätze in Albanien .

II. Von 1713—1814. — 1) Den spanischen Erbfolgekrieg endigte derCongreß zu Utrecht, wohin Frankreich , England, die Generalstaaten, Savoyen,der Kaiser, Portugal, Preußen, der Papst, Venedig, Genua, Kurmainz, Kur-köln, Kurtrier, Kurpfalz, Kursachsen, Kurbaiern, Hanover und Lothringen imJan. 1712 ihre Bevollmächtigten schickten, nachdem bereits Frankreich und Groß-britannien in den Friedenspräliminarien zwischen sich, d. 8. Det. 1711, die Grund-linien desFriedenSgeschüstS gezogen und dadurch gewissermaßen schon die Bestim-mung der neuen Staatsverhältnisse entschieden hatten. Auch zu Utrecht gelang esder franz.Diplomatie, die Verbindung der interessirten Mächte zu trennen, durchden Beschluß, daß jeder der Alliirten seine Federungen euueln übergeben sollte.DerZwist unter ihnen nahm noch zu, als sie sah-:, da,; die Unterhandlungen vonEngland meist insgeheim und unmittelbar mit dem Cabineire von Versailles ge-führt wurden. Die Resultate waren acht Separatfrieden, welche Frankreich ,Spanien, England.„Holland, Lavoren und Portugal 1713 — 15 unter sichschloffen, indem sie Östreich und das Reich sich selber überließen. (S.Utr echterFriede.) Seitdem trat die britische See- und Handelsmacht in der Reihe derHaupkstaaten voran, und Englands Interesse leitete jetzt das Schicksal des soge-nannten europ. Gleichgewichts. — 2) Der Congreß zu Baden, im Juni 171-1,war nur eine Formalität, um den zu Rastadt von Eugen und Vülars im Namendes Kaisers und Frankreichs geschlossenen-Frieden, welcher auf den: zu Utrecht ruhte, in einen lat. abgefaßten Reichsfrieden umzuwandeln. — 3) Auch derCon-grcß zu Antwerpen war eine Folge des utrechter Friedensrakhes. Dort vermittelteEngland zwischen dem Kaiser und den Generalstaaten den Barrieretraetat vom 15.Nov. 1715. — 4) Der Congreß zu Cambrai 1722 betraf die Streitigkeiten zwi-