Band 
Zweiter Band. Bo bis C.
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825
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Constable 825

sonst, wie Sulzer, den Grund des ConsonirenS aus dem Mitklänge höherer Tönebei dem Grundtone derselben hergeleitet. Es läßt sich aber, nach Chladni, aussolchen Eigenschaften einer Saite, die nicht allen klingenden Körpern gemeinschaft-lich sind, schlechterdings Nichts für eine allgemeine Theorie der Töne erweisen.Der wahre Grund des Consonirens und DifsonirenS liegt nach Chladni bloß in dermehren oder mindern Einfachheit der Tonverhältnisse, welche das Gehör ebenso,wie das Auge die Farbe, ohne Berechnung empfindet. Die Erfahrung aber lehrt,daß alle in der Zahl 1 — 8 und deren Verdoppelungen unmittelbar enthalteneTonverhältniffe consoniren, d.h. dem Gehör für sich angenehm sind, eben weil siedie einfachsten sind. Alle übrige dissoiüren, d. h. manche beleidigen das Gehör,andre aber, die brauchbar sind, befriedigen es nur durch Übergang zu einem ein-fachern Tonverhältnisse. Wie überhaupt Einheit in der Mannigfaltigkeit unswohlgefällt, sagtChladiti, so findet auch das Gehör Wohlgefallen, theils au ein-fachen (oder cousonirenden) Verhältnissen, theils weil diese allein und für sich zuwenig Mannigfaltigkeit geben würden, auch an solchen, die weniger einfach (diffo-niiend) sind, trenn sie aufetwas Einfacheres Beziehung haben,

Constable, ursprünglich verwandt mit dem franz. Cvnnetable (s. d.).Zu diesem Sinne war der l.<n,l Iligli einer der obersten Krön - und

Reichsbcamten Englands, dem Cvnnetable von Frankreich ganz gleich. Allein als»ach der normännischen Eroberung alle Verhältnisse lehnrechtliche Formen undNamen bekamen, ging auch der alte Vorsteher der Gemeinde, der Borsbolder,Borges oder Borrows-Ealder, in einen Kriegsführer, Constable, über. Die Würdedes Großeonstable von England war lehnbar, zuletzt in der Familie der Stafford ,Herzoge von Buckingham , erlosch aber, als Eduard Stafford, Herz. v. B., unterHeinrich VIII. des HochverraihS schuldig erklärt wurde. Der Gemeindeconstable(I'l lßv-(',o»8t!>l>l,) hingegen hat sich bis jetzt erhalten; unter Eduard l. kamen»och Oberconstableü (lligl, - t'„»>5t.N>!ech hinzu, deren Geschäft hauptsächlich war,die Landesbewaffnung in Aufsicht zu halte», Die Geschäfte der ConstableS hatVinke „Darstellung der innern Verwaltung Großbritanniens ", S,71 89) gut

auseinandergesetzt, Sie bilden einen wichtigen Ring in der großen Kette der epe-cutiven Gewalt und sind keineswegs GerichtSdiener, sondern als ehemalige Ge-meindevorsteher die untersten Vollziehungsbeamten des Wkaats. Sie haben eineeigne und selbständige Amtsgewalt, vorzüglich in schleunigen Fällen Ruhe zu stif-ten, Verbrecher auf frischer That zu verhaften, wozu sie sich durch ihr doppeltesAmtszeichen, den langen Stab (einen Stab von Holz, 3—4 Fuß lang, 1^ Zolldick, oben mit dem kouigl, Wappen) und den kurzen Stab (von Messing, 4 Zolllang, oben mit einer kleinen Krone) legitimiren. Außerdem sind sie die Vollzieherder Befehle des Friedensrichters, ihres nächsten Vorgesetzten. Zhre Stellen sindnicht lebenslänglich, sondern sie werden jährlich der Regel nach von den Gemeinden,aber auch vielfältig von dem gutsherrlichen Beamten, den Kirchenältesten, denFriedensrichtern, nach dem Herkommen eines jeden Orts gewählt, und es ist, dasie keine Besoldung genießen, ein mitunter sehr beschwerlicher Reihendienst. Wohl-habende lassen sich, wenn sie dazu gewählt werden, durch einen Deputy Constablevertreten, für dessen Handlungen sie aber selbst verantwortlich bleiben, wenn der-selbe nicht förmlich als Constable angenommen und vereidet wird. Befreit sindvvii diesem Dienste mancherlei Beamte und Stände, z. B. die Sachwalter, Arzte,Wundärzte, Prediger u. s. w., aber auch Diejenigen, welche zur Belohnung für dieÜberführung eines StraßenräuberS, Falschmünzers u. dgl. (f. Blutgeld) einenFreischei» von KirchspiekSämtern (IF bur» - li«Rot. Galgenbiller) erhalten haben.Da nun die ConstableS selbst für die Ergreifung solcher Verbrecher bedeutendeSummen, 10 — 50Pf., erhalte», so sind, zumal in den größer» Städten, Fällevorgekommen, daß sie erst die Verbrechen veranlaßt und dann die Thäter ergriffen