832 Consiitutioiien
Interesse zu ziehen wußte, obgleich dieses durch die Verbesserung der Universität Lö-wen und andre Maßregeln nur gewinnen konnte. Außerdem aber sind nur die oberstenGrundsätze des öffentl. Rechts unwandelbar und ewig wie dieGottheit, von welcher sieden Menschen ins Herz geschrieben wurden. Alle organische Einrichtungen der bür-gerlichen Gesellschaft, die Unterschiede und Rechte der verschiedenen Stände undCorporationen sind nur unter der Voraussetzung gewisser Verhältnisse theils recht-lich möglich, theils sogar nothwendig. (Dgl. 'Aristokratismus.) Am frucht-barsten aber ist in dem öffentlichen Recht der allgemeine Sah, daß eine jede Be-fugnis nur aus einer Pflicht entspringen kann, und wo keine Pflicht denkbar, auchkein Recht möglich ist. Fallen daher jene Voraussetzungen und Pflichten hinweg,so wird auch das auf sie gegründete, ihnen entsprechende Recht aufhören, wennnicht eine Ungerechtigkeit daraus entstehen soll. Denn wenn man einmal die allge-meine Muttererde und ihre Gaben unwiderruflich unter Wenige hat vertheilen las-sen, so hat man dadurch zwischen diesen und allen Denen, welche bei der Theilungleer ausgingen und nun theils von der Gnade der Begünstigten lebicn, ihnen aberdafür sich mit mehr oder weniger strengen Verpflichtungen (Sklaverei, Leibeigen-schaft, ZinS-undFrohnpfiichtigkeit, Pachtarbeit, Tagelohn) zur Dienstbarkeit hin-geben sollen, eine unversöhnliche Feindschaft gestiftet. Die Besitzenden werden dieInhaber der öffentlichen Macht, sie schließen die Dienstbare» von den öffentlichenAngelegenheiten auü, während diese sich doch zur Mehrzahl, allgemach zum eigent-lichen Volke erweitern. Es entsteht ei» Krieg der Rechtlosen gegen Die, welche dieGesetzgebung an sich gerissen haben und nur zur Erweiterung ihrer Vortheile undPrivilegien brauchen oder mißbrauche» ; ein Krieg der Heimathlosen gegen die Land-herren. Dieser Krieg hat sich unter allen Völkern entsponnen und, wie ein unter-irdisches Feuer forkbrennend, von Zeit zu Zeit heftige Ausbrüche erregt. Das An-denke» an die historische ursprüngliche Freiheit wird durch das tief im Menschen lie-gende Gefühl eines »nzerstörliche» Rechts auf sittliche und äußere Selbständigkeittheils beständig erneuert, theils erseht. Agrargcsehe, Sklavenempörungen, Bun-desgenossenkriege, Bauernaufstände zIaguerie und Bundschuhs, Kampf derVal-sassmen gegen die großen Landherren, die Revolution in Frankreich , die unvertilg-baren Gährungen in Irland , die Reformers in England und viele andre Erschei-nungen gleicher Bedeutung sind nur verschiedene Formen für die Wirkungen einerund derselben Urkraft, des StrebenS, das Verlorne Gleichgewicht wiederherzustel-len. Die Natur selbst bringt die Ungleichheiten hervor, aber sie stürzt die allzu hochgestiegenen auch durch das eigne Gewicht derselben wieder nieder. Es ist ungereimt,in jenen Verhältnissen des herrschenden Besihthums zur dienstbaren Armuth von ei-ner für beide Theile vortheilhastcn Wechsclseüigkeit des S chutzes für Dienste zu spre-chen. Den Herren ist es in der Gesammtheit nie eingefallen, ihre Macht als einAmt zu betrachten, welches ihnen mehr Pflichten aufgelegt als Befugnisse gewährthatte, und die Untergebenen haben immer sehr wohl gewußt, daß der Schutz nur durchihre eignen Kräfte geleistet wird, daß eine freiere Gemeindeverfassung sie sicherergeschützt und zugleich bewahrt haben würde, ihre Habe und ihr Leben nicht am häu-flgsien in Kämpfen aufzuopfern, in welchen von allem möglichen, nur nicht von ih-rem eignen Vortheil die Rede war. In die Hand derRegierung hat Gott die Wagegelegt; ihr liegt es ob, das Gleichgewicht zu erhalten und vorzüglich dahin zusehen, daß ihr nicht sogar die Möglichkeit entrissen werde, es wiederherzustellen,wenn cS gestört wird. Sie gibt sich dieser Gefahr am meisten hin, wenn sie sich ein-seitig mit einem bevorrechteten Theile des Volkes gegen die Masse verbindet, welchedoch die stärkste Kraft ist, sobald sie nur will; wenn sie in der Nationalrepräsenra-tion nur das große Grundeigenihum vertreten läßt und dadurch die ganze Gesetz-gebung demEigcnnutz desselben dienstbar macht. Die Gefahr wird aberum so gro-ße!, als sieb in dem großen Kampfe zwischen Besitz und Entbehren die eine von den