836 Consiitutionnclle Institutionen
und die Regierung war gewöhnlich populairer als sie. Ein gleichesResultat wird inden Landern nicht ausbleiben, in welchen man bei Wiederherstellung der Ständeentweder die alten Formen im Wesentliche» wieder hervorgesucht, oder die neuenEinrichtungen aus die durchaus falsche Grundlage des materialen Interesses und be-sonders des Landeigenthums gebaut hat. Die Erfahrung hat dies hier und da schonsehr deutlich bewährt, und von allen (>. runden, welche man für dieses System an-geführt hat,'ist auch nicht ein einziger nur einigermaßen haltbar. Wenn einige äl-tere Versuche dieser alten Stände gelungen wären, z. B. wenn die selbst über denRegenten und die Regierungshandlungen sich erstreckende richterliche Gewalt deraragomschen Iustizia sich halte behaupten können, so wäre die monarchische Ver-fassung gewiß zu Grunde gegangen. Die franz. Revolution war in ihren nächstenVeranlassungen ein Angriff der alten S tande, der Privilegirien und der mit ihnenverbundenen Parlamente auf die unumschränkte Monarchie, welcher sich aber baldin einen Angriff der Volksmasse auf sie selbst verwandelte. Der Hof war das Band,welches die königliche Regierung mit den bevorrechteten Ständen verkettete und siein einen Abgrund mit hinabriß, welcher eigentlich nicht für sie gegraben war. Aberauch die Repräsentation der revolutionnairen Epochen entsprach nicht dem echten Be-griffe einer solchen, weil sie nun auf der andern Seite bloß nach numerischen Ver-hältnissen aus der DolkSmasse genommen war, und der Antheil unberücksichtigtblieb, welchen Geistlichkeit und Vornehme immer noch auf die eigentlichen Volks-meinungen ausübten, die Schlüsse der Nationaleonvention auch fast durchaus nurdas Werk einer Fackion waren, welche den pariser Pöbel und durch ihn ihre Colle-ge» beherrschte. Der militairische Despotismus, welcher von 1800 an alle freieÄußerung einer wahren Nationaleinsicht aufhob und seine Wirkungen nicht aufFrankreich beschränkte, brachte vermöge einer sehr natürlichen Rückwirkung die al-ten ständischen Einrichtungen wieder zu Ehren. Indessen haben sie diese Stellungdoch nicht lange behauptet. Eine wahre Volksvertretung, welche unter allen con-stikuticnnelle» Institutionen den erste» Rang einnimmt, gewähren sie nicht, denneine solche muß, wie sich aus dem Vorigen ergibt, das Organ der gegenwärtigenmittler» Geistesbildung des Volkes sein, nicht aber eine Reihe von Bevollmächtig-ten für einzelne niateriale Interessen. Aus einer solchen Zusammensetzung kannnie ein reines Wirken für die Hähern Zwecke der Menschheit, die einzigen realenInteressen des Volkes, hervorgehen. Die meisten neuern Constitutionen lassen hiersehr viel zu wünschen übrig. Sie beschränken das Stimmrecht bei den Wahlenviel zu sehr; Frankreich hat von 30Mill.Menschen kaum 30,000 Wahlberechtigte,andre Staaten haben dieses wichtige staatsbürgerliche Recht fast nur dem Grund-besitze zugestanden und die Lache damit noch mehr verdorben, daß sie einem ledenStande nur aus seiner eigenen Mitte zu wählen erlaubt haben. Es ist dieseineFolgedavon, daß man von dem falschen Gesichtspunkte ausgegangen ist, eine Lt.inde-versammlung solle den individuellen zufälligen Willen der wohlhabende» Volks-classcn gleichsam in einen Totalwillen zusammenschmelzen, da doch die Aufgabeeigentlich wäre, ein Gesammturtheil der Nation über ihre Pflichten, über Das,was sie als Gesammtheit für sich im Ganzen und für ihre einzelnen Theile zu thunschuldig ist und was sie als Recht zu beobachten hat, auszuspreehen. Dies wissenaber die Genossen eines bestimmten Standes gewöhnlich viel weniger als Andre,und daher muß die Wahl in jeder Classe auch aus'Andre fallen können. Es ist schonoft und mit Recht bemerkt worden, daß man viel weniger von den Rechten als vonden Pflichten des Volks sprechen muß, und diese Bemerkung zeigt sich auch hier alsreich an praktischen Folgen. Eine zweite constitutionnelle Einrichtung sind unabhän-gige, vom Einfluß der Regierung befreite Gerichte. Aber auch hier gehört mehrdazu als bloße Selbständigkeit des Richterstandes. Kein Staat hatte Gerichte,welche der Regierung nur solcher Unabhängigkeit gegenüber standen, alsFrankreich