Croker
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anwalt die Beweise liefert, die Strafanträge macht, der Richter unparteiisch in derMitte steht. Auf diesem Grundsätze beruht nach derCriminalproceß der Englän-der und der französische seit der Revolution. Mit ihm verträgt sich diejenige Formdes Verfahrens, welches mit dem Namen der Öffentlichkeit und Mündlichkeit inder neuern Zeit so viele Anhänger gefunden hat. Der Grundcharakter desselbenliegt darin, daß der Angeklagte sich bei dem Beweisverfahren bloß leidend verhält.Er braucht sich über die Anschuldigung gar nicht zu erklären, sondern erwartet, daßsie ihm bewiesen werde. Die Folge davon ist, daß das Urtheil auf Wahrschein-lichkeiten gefällt werden muß, und da es hierbei mehr aufbkoßeMenschcnkenntniß undunbefangenes Urtheil des gesunden Verstandes ankommt als auf technische Regeln,so glaubt man sicherer zu gehen, vorzüglich auch den Einfluß der obern Staats-beamten aus die besoldeten Richter abzuschneiden, wenn man das Urtheil Männernaus dem Volke, Geschworenen, überträgt. Jedoch muß auch bei dieser Einrichtungdes accusakorischen Processes, wenigstens in den allermeisten Fällen, das Urtheilauf dem nämlichen Wege vorbereitet werden, welcher bei uns in Deutschland zurHauptsache, ja zur alleinigen Grundlage des Verfahrens geworden ist. Der deut-sche Eriminalproceß ist nämlich vorzüglich, und man kann beinahe sagen ganzallein, darauf gerichtet, von dem Angeschuldigten.ein.Gestündniß der That undihrer Umstände zu erhalten: inquisitorischer Proceß. Hierbei kann weder ein An-kläger noch eine öffentliche Verhandlung stattfinden, sondern der Richter muß denAngeschuldigten selbst befragen und durch geschicktes Zusammenhalten der Umständesowie durch Erweckung der innern Stimme des Gewissens dahin zu bringen suchen,daß er die Wahrheit vollständig angebe. Was hier das Hauptgeschäft des Richtersist, fällt in Frankreich dem .lu^o inslrrwteni und in England dem Friedensrichterals Polizeibeamten zu und ist auch dort in den gewöhnlichen Fällen Dasjenige, wasdem Hauptversahren die Materialien liefert und seine Richtung bestimmt. Wodiese vorbereitende Untersuchung keine sichern Resultate gibt, bleibt dann auch dasHauptverfahren höchst schwankend und ungewiß, und es läßt sich streng erweisen,daß bei dem englischen und französischen Proceß ein Unschuldiger weit größer» Ge-fahren ausgesetzt ist, aber auch ein Schuldiger der Strafe weit leichter entgeht, alsbei dem deutschen inquisitorischen Verfahren, wie es durch die Bemühungen derneuern Criminalisten Stübel, Tittmann, Martin u. A. entwickelt und in denneuern Gesetzgebungen geregelt worden ist. Allerdings hat auch jenes Verfahren,welches bis jetzt, was den franz. Proceß betrifft, am besten von Feuerbach („Be-trachtungen über Öffentlichkeit und Mündlichkeit", 1821—24, 2 Bde.) dargestelltist, große Vortheile, worunter diePublicität gewiß einer der wichtigsten ist. Hier istdas allgemeine Urtheil immer klar und nicht durch übertriebene Darstellungen irre-zuleiten, welches besonders bei den Anklagen politischer Vergebungen von sehr großemWerthe ist. Auch ist ebendeßwegen gerade in dergleichen Fällen das Vertrauen aufdie Unbefangenheit des richterlichen Ausspruchs viel größer, und dies ist der vor-nehmste Grund, aus welchem die Engländer ihrem I riul I>.> ä»,)-, trotz aller Un-vollkommenheiten derselben, mit einer fast leidenschaftlichen Anhänglichkeit ergebensind. Des Pros. H. Richter „Philosoph. Strasrecht, begründet auf die Zdee derGerechtigkeit" (Lpz. 1829) ist ein Beitrag zur Kritik der Theorien. 37.
Croker (John Wilson), erster Secretair der Admiralität in London (seit1809), Parlamentsredner, Dichter und thätiger Theilnehmer am „lluarterHreAcvv", geb. 1781 zu Dublin , wo sein Vater Stadtbaumeister (-.»rvrvoi-pvnrrul) war, studirte daselbst und zu Lincolns-Inn in London von 1800 — 2die Rechte, prakticirte in seiner Geburtsstadt und wurde 1807 Repräsentant deririschen Grafschaft Downe im Parlamente. Von der Zeit an hat er immer in die-sem Reichsrathe einen Sitz gehabt. Er macht alle Vortrüge im Parlamente,welche seine Behörde angehen, und ist bei seincrGewandtheit in Reden ei» sehr nütz»