98 Feuerdienst, Fcuerverehrung Feuerland
Freih. Adam von Arctin und dem Staatsrathe von Gönner auf die Grundlage des„l'.ostex ^l^xiniiliniil!»!." bearbeitete bürgerliche Gesetzbuch, in Wirksamkeit getre-ten ist. Unter den Schriften, die F. damals herausgab, sind „Merkwürdige Crimi-nalrechtSfälle" (2 Thle., 1808 —11); „Themis oder Beiträge zur Gesetzgebung"(1812, darin u. ?l. der erste Entwurf zu dem nachmaligen Staatsverkrage zwischenBaiern und Würtemberg über die gegenseitigen GerichtSvcrhältnisse entkalken ist),und „Betrachtungen über das Geschwornengericht" (Landshut 1812) zu bemerken.F. verwarf die fraüz. Zurr, was vielen Schriftenwcchsel für und wider veranlaßte;ins.Schrift: „Über Öffentlichkeit und Mündlichkeit gerichtlicher Verhandlungen"(Gießen 1821), Hot er manche seiner Ansichten noch mehr entwickelt, und gezeigt,wie ein der deutschen Cultur und den Bedürfnissen unsers Volks entsprechendes, öf-fentliches gerichtliches Verfahren, in welchem das Mündliche mit dem Schriftlichengeschickt verbunden sei, sich herstellen lasse. — Bei der Wiederherstellung der deut-schen Unabhängigkeit 1813 fg. bezeugte F. seinen Nationalsinn und Gemein-geist durch mehre Schriften; z. B. „Über deutsche Freiheit und Vertretungdeutscher Völker durch Landstände" (Leipzig 1814). Um diese Zeit ernannte ihnder König zum zweiten Präsidenten des Appellationsgerichts in Bamberg ; dannunternahm F. einige Reisen ins Ausland und lebte zu München den Wissenschaf-ten, bis er im März 1817 zum ersten Präsidenten des Appellationsgerichts für denRezarkreis zu Ansbach ernannt wurde. In seiner Muße beschäftigt sich dieser un-ermüdete Geschäftsmann und Gelehrte mit einer metrischen Übersetzung und einemCommentar des indischen Gedichts „Gita Gowin^a". 2n> Frühjahr und Som-mer 1821 machte er mit königl.Ünterstützung eine juridische Beobachtungsreise nachParis , Brüsselund einigen Rheinprovinzen, worauserdie lehrreiche Schrift: „Überdie Gerichtsverfassung und das gerichtliche Verfahren Frankreichs" (Gießen 1825)herausgab, worin er die Wahrheit bis auf die kleinsten Züge mit Treue und Klar-heit darstellt. Auch ist sein Name in der Presbvterialangelegenheit, welche in undaußerhalb Baiern gegründeten Widerspruch erregte, unter denen genannt worden,welche in Ansbach (1822) gegen die Einführung der PreSbvterien protestirthaben. Don seiner „Aktenmäfiigen Dürstest, merkwürd. Verbrecher" sind 2 Bände(Gießen 1828 fg.) erschienen. — Betrachten wir das ganze Leben dieses geisteskräf-tigen Mannes, so gehört sein Name nicht bloß den Annalen der Literatur, sondernauch der Geschichte der Gesetzgebung an, und F. wird stets mit Achtung ge-nannt werden neben einem Beccaria, Hommel und v. Sonnenfels. 20.
Feuerdienst, F e u e rv e re h r u n g, eine Art des ediern Fetischis-mus (s. d.) oder reinern Naturdienstes, welche vorzüglich bei den Persernherrschend und ausgebildet war. (-N. Gebern.)
Feuerkugel, 1) in der Naturlehre feurige Lufterscheinungen in Kugel-gestalt, die sich in verschiedenen Größen schnell oder langsam durch die Luft bewegen,oft auch feurige Schweife haben, in welchem Falle man sie feurige Drachen nennt;kleine Kugeln der Art werden auch Sternschnuppen genannt. Es gibt über dieseErscheinung vielerlei Muthmaßungen. Chladni erklärt sie für dichte Massen, welchesich außer unserer Atmosphäre im höhern Welträume gebildet haben, und setzt siemit den Aerolithen oder sogenannten Mondsteinen in die nämliche Classe. (S.Meteorsteine.) 2) In der Geschützkunst jede Kugel, weiche angezündetwerden und brennen kann.
Fe verland (kierra ckel knego), eine 1520 LlM. grolle Masse von 11großen und mehr als 20 kleinen Inseln (zwischen 52° 41' bis 55° 11' S. Br. undK7— 77° W. L.), an der südlichen Spitze von Amerika , die von Patagoniendurch die 80 Meilen lange Magellanische Straße, und von der Staakeninsel im Ostendurch die Straße le Maire getrennt sind. Der Entdecker Magcllan nannte es so,weil er zur Nachtzeit überall Feuer sah, und glaubte, daß dieses von Vulkanen her-