Forstwesen (Forstwissenschaft) 1S7
Holz zu bestellen, muß daher ebenfalls Sorge des Forstwirthes sein, worüber erdurch die Lehre der Holzzucht oder des Holzbaues Anleitung erhält. Solchekünstliche, durch Saat oder Pflanzung gemachte Waldanlagen nennt man Cultu-ren. Die Blößen entstanden meistens durch fehlerhafte Wirthschaft, gewinnsüchtigeAngriffe auf die Waldungen, Unglücksfälle, Verheerungen durch Thiere und ahn-,liche Veranlassungen. Gegen solche nachtheilige Ereignisse Waldungen zu sichern,ist Gegenstand des Forstschule«, womit die «Ltaatsforstregierung jene 'Anord-nungen in Verbindung sehen muß, welche darauf abzwccke», den Forstsck utz in derAusübung zu unterstützen, durch zweckmäßige innere Anstalten zu erleichtern, aufVermeidung von Vergehen hinzuwirken und von ihrer Wiederholung durch Be-strafung der entdeckten Vergehen abzuschrecken. Diesen Theil des Forstwesens zuordnen und zu regeln, übernimmt die Forstpolizei, deren Ausübung zum Theilden Forstbedientcn, zumTheil aber auch eignen Forst- oder den allgemeinen Landes-justiz- und Polizeibehörden überlassen ist. Eine eigne gesonderte Forüpolizeige-richtsbarkeit bleibt immer ein Mißstand in einer guten Forstverfassung, und Quellemanches Übels. Nur dann, wenn alle Räder in der Maschine der Forstverwaltunggehörig zusammen - und ineinandergreifen, wenn Einheit und Übereinstimmung inden Geschäften dieselbe vereinfachen, wenn in der ganzen ob- und subjeciiven Forst-verfassung vom Höchsten bis zum Niedersten Zusammenhang und Verbindung ist,sind die wichtigen Zwecke des forstlichen Betriebes erreichbar, wozu besonders gebort,daß jeder Forstbedicnte die Pflichten und Befugnisse seines AmtcS genau kenne, Rei-bungen unter den verschiedenen Dienstesclassen vermieden werden, jederForsibediemefür seinen Dienstgrad und den Umfang seines Wirkens die nöthige Bildung habe,daß daher für zweckmäßige Bildung und Unterricht, zugleich aber auch dafür aus-reichend gesorgt werde, daß die Besoldung dem Dienstgrade, den damit verbundene»Ausgaben und dem Bildungsaufwande der Forstbediente» gehörig entspreche, undendlich aus solchen Bestandtheilen zusammengesetzt sei, daß einerseits demlocalcnBe-dürfmsse der Forstdiener begegnet, und andrerseits das Interesse LerForstverwaltunggegen ausdehnende Besoldung hinreichend gesichert werde. Die Forstdirectionwird daher zweckmäßigere Forstgesetze der StaakSgesetzgebung vorschlagen, für Zeit-,Sach- und ortSgemaße Instructionen der Forstbedienten sorgen, angemessene Be-soldungssysteme und Etats entwerfen, und den forstlichen Schulunterricht und diepraktische Ausbildung der angehenden Forstwirthe leite». Ein Zweig der Forsidi-rcclion ist das Forstmaterialrcchnungswesen, dessen Anordnung und Leitung von derForstdirection ausgehen muß. Den administrirenden und ausübenden ForstwirthenGelderhebung und Verrechnung auszukragen, ist, einzelne Fälle ausgenommen, z. B.bedeutende Beschränkung der Waltungsbezirke, ein sehr verwerfliches Verfahren.Nur dann erhebt sich der Forstbetrieb zur möglichsten Vollkommenheit, wenn nichtnur die gegenwärtige Benutzung gehörig geleitet, sondern zugleich für die Zukunftgesorgt wird. Die Lehren von der Forsibenutzung und dem Holzanbau zeigen wol,wie Waldungen benutzt und verjüngt werden sollen; allein sie geben nicht die Re-geln an, in welchen Verhältnissen des Raumes ein gegebener Wald benutzt werdensoll, um sich gleichbleibende Nutzungen immer zu liefern. Dies ist Gegenstand d/iForsttaxation und Forsteinrichtung, deren Grundlage die Forflvermes-sung, Aufnahme und Chartirung ist.
Die Forstwissenschaft entstand, als einerseits drohender Holzmangel denRegierungen die Wichtigkeit der Waldungen fühlbar machte, andrerseits aber diebessere Benutzung des Holzüberflusses eine neue Quelle des ^taatSeinkommenSzeigte. Welche Summen fließen nicht aus der Verwerthung dieser Naturschätze,z. B. aus den Walklingen des -Oberrheins, de« SpessartS , des Ficbtelgebirgesund mehrer andern, für den Vortheil der holländischen Marine- und Laudbauten indie SlaatScassen! Denkende Forstwirlhe singen an, eigne und fremde Erfahrungen