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Frankreichs geographisch-statistischer Zustand
Tilgungsfonds bestimmt. Die GesammtauSgabe von 1825 betrug 981.500,533Fr. Die Einnahmen waren 1821 bis auf991,911,000 Fr. gestiegen; daher konn-ten für 1826 18 Mill. Fr. an der Grundsteuer erlassen werden, nachdem dieselbeschon seit 1821 um 19M>». Fr. vermindert worden war. 1828 betrug die Einnahmeüber 1031, die Auög. 1035 s Mill. Für 1830 ward die Ausg. auf 918 Mill. (dar-unter 205NUll. für die Staatsschuld und 40,400,000 F. für den Tilgungsfonds)und die Einnahme auf 980 Mill. angesetzt. Die auLwärt. Politik aber machte 1829einen Supplemente» credit von 42 Mill. nöthig; außerdem beschloß das Ministerium(noch vor seiner Auflösung) die Herabsetzung der Renten auf 4 Proc. und die Ver-minderung des Tilgungsfonds. — Nach dem Recrutirungsgesetz von 1818 und derkönigl. Ordonnanz voni 28. Oct. 1820 hat das Landheer eine neue Einrichtungerhalten; 1829 wurde der FriedenSfuß auf 286,000 M. bestimmt; der Bestandwar 281,000, davon 60—80,000 auf Urlaub. Für die Befestigung der nördl. undöstl. Grenzen hak eine Commission, unter dem Vorsitze des GeneralsMarescot, einenBcfesitgungsplan entworfen. Da nämlich die Vauban'sche Linie durch die Abtretungvon Landau , Marienburg und Philippeville eine Lücke erhalten, so sollen hier neueFestungen angelegt werden. Die dreifache Linie, welche franz. Flandern und Artoisdeckt, und welche man für die undurchdringlichste in Europa hält, ist geblieben.Frankreich hat 159 Citadellen und Festungen, darunter 5vom ersten, 6 vom zwei-ten, 23 vom dritten und 12 vom vierten Range. —Die Seemacht bestand 1826aus 42 Linienschiffen, 31 Fregatten und 209 kleinern Kriegsschiffen. Die meistenSchtffsbaumakerialien müssen aus dem Auslande bezogen werden. Nacb den Haupt-häfen ist Frankreich in die Seepräfecturen Dünkirchen, Havre, Brest , l'Orient, Ro-chefort u. Toulon getheilt. — Die Verwaltung der Justiz und des Innern ist, nachdem Staatsgesetz vom 4. Juni 1814, in der Hauptsache bei der frühern Einrichtunggeblieben. Der König ernennt die Richter und Friedensrichter. AußerordentlicheCommissionen sind dem StaatSgesetze entgegen. An der Spitze der Rechtspflegesteht der Kanzler von Frankreich . Jedes Deport, hat an seiner spitze einen Prüfec-ten, dem ein Präfectur-und ein Departementsrath an die Seite gesetzt sind. AlsVerweser des Präfectenhat jeder Bezirk (/Vinnilinwionul) einenIlnterpräfectenmiteinem Bezirksrathe. Jede Stadt, Markcfl. und Dorf hat einen Maire als Vorge-setzten, und einen oder zwei Adjunete, nebst Polizeicommissair, nach Maßgabe derBevölkerung, und einen Municipalrath; in den Städten von 100,000 E. ist nochein Oberpolizeicommissair. Jeder Cankon hat ein Friedensgericht, einen Gerichts-hofjederBezirk, einen CriminalgerichtShof jedes Deport.; außerdem sind Appella-tionsgerichte oder 21 königl. Gerichtshöfe in oberster Instanz vorhanden. DasCassationsgericht (s. d.) zu Paris spricht in letzter Instanz. Die Entscheidungder Preßvergehen wurde der Jury, weil diese angeblich oft nachsichtig gerichtet undsogar den Herrn de Pradt wegen seiner Schrift über das Wahlgesetz losgesprochenhatte, entzogen. Überhaupthörendic Processe wegen Preßvergehen nicht auf, unddie Urtheile sind oft sehr streng, trafen aber meistens die Liberalen, u. A. 1829 Be-ranger (s. d.) und Bctt'ch,K„iy, den Dichter des „I-II-i <Io UI>n>» Dies hieltjedoch diesenichtab, sich sehr freimüthig in Schriften zu äußern, und dieSchriftenvon de Pradt, Kßratry, Benj. Constant, Fiövöe, Guizot und Bigno» sind für dieGeschickte dieser Zeit nicht unwichtig. Überhaupthat die von Napoleon eingeführteCentralisirung aller Verwaltung in Paris den Fortschritt in den Provinzen sehr ge-hemmt und den Gemcinsinn gelahmt. Unter den häufig gerügten Mißbräuche» inder Crir.nnaljusiiz wurde der Zustand der Gefängnisse in Erwägung gezogen. Manbeschränkte diesolrerähnliche Strenge der engen Haft (>>> ! >- ->>i ^ce-ioi), und der Kö-nig bestätigte den' Verein zur Verbesserung der Gefängnisse, dessen Centralrath unterdem Herzoge v. Angoub me l nunmehr. Tanz hin) im Palaste des Erzbischofs zu Pa-ris seme Sitzungen hielt. Die römisch-katholisch apostolische Religion ist >LLtaats-
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