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Frankreichs geographisch, statistischer Zustand
religion; jeder andre Cultus genießt gleiche Freiheit und denselben Schuh. In An-sehung des Verhältnisses der gallieanischen Kirche zum röm. Stuhle gilt das Con-eordat von 1801; denn das von dem ehemal. Hausminister Ludwigs XVIII., demGrafen Blacas, mit dem röm. Stuhle 1817 cntworfeneCsncordak erhielt nicht denBeisall der Nation. Unter dssapoleon stand alles Kirchenwcsen unter der Regierung.Der Kaiser ernannte die Erzbischdfe; in seine Hand schwuren sie den Eid der Treue.Zwar ernannten sie die Geistlichen ihres Sprengels, aber der Kaiser mußte sie erstbestätigen. Die von Ludwig XV III. nach dem Concordate von 1801 vollzogene Be-setzung der crzbischöfi. und bischöfl. Sitze genehmigte der Papst erst im I. 1819.Darauf ließ der König die am 18. Ock. 1822 vorn Papst erlassene Bulle, welche dieneue Diöceseneinthcilung in Frankreich bestimmte, in Kraft treten, genehmigte jedochdie darin entbaltenen Clauseln, Formeln und Ausdrucke nicht, insofern sie mit denGesetzen des Reichs und den Freiheiten der aallican. Kirche in Widerspruch standen.Um den Emstuß der kathol. Kirche auf die Gemüther (vorzüglich durch die Unizügeder Mis wunaire) zu befördern, hat die Regierung die äußere Lage der karh. Geist-lichkeit febi verbessert. Auck vermehrte der Konig die Zahl der Pfarrstellen. Abernoch 1821 gabes, wieder Minister GrafSinn-on versicherte, in Frankreich 4000Vicarien, die vom Staate nicht mehr als 250 Fr.jährl. erhielten; eine große Anzahlvon Dörfern hatten keine Pfarrer; eine Menge Kirchen waren zerstörtoder baufällig,und 50 bischöfl. u. erzbischöfl. Sitze schien?» ihm für Frankreich , das ehemals 136Kathedralen hatte, nicht hinreichend zu sein. Es wurdedaherdasGesetz vom 4.Juli1821 wegen dergeistl. Pensionen gegeben, nach welchem die an den Staat zurück-fallenden geistl. Gehalte und Fahrgelder zur Dotirung von 12 neuen bischöfl. oderMetropoltransitzen und nach und nach zur Dotirung von 18 andern Sitzen, sowiezur Erhöhung des Gehalts der niedrig besoldeten Vicarien. zur Anstellung neuerPfarrer, zur Verbesserung derLage der noch vorhandenen Mönche und Nonnen, so-wie zu Bausonds sür die Kathedralen und die geistlichen Gebäude überhaupt ver-wandt werden sollten. Nach dem „Xluuiuue.Iu ^>,-> »e"von 1828 gab e§ in Frank-reich 14 Erzbischöfe u. 66 Bischöfe; überhaupt 36,649 wirkl. Priester; und i» denSeminarien 44.254 geistl. Zöglinge, auch mehre Nonnenklöster. Der Gehalt der ge-summten Geistlichkeit belauft sich über 17 Mstl. Fr. —Die Reformirten (900,000)haben 83 Synoden oder Consistorien und 10 Oratorien; auf 6011 Mensche» wirdeine Consistorialkirche gerechnet, deren 5 den Bezirk einer Synode bilden; bei jederist ein Consistorium. Die Consistorien der Lutheraner (200,000) sind in Inspectio-nen eingetheilt und stehen unter Gencralconsistorien. Die Jude» (60,000) habeneilt Consistdriumzu Paris. — Das UnterrichtSwesen steht seit der königl.Ver-ordnung vom 8. April 1821 unter dem Ministerium des Cultus, welches gegenwär-tig der Großmeister der Universität verwaltet. Die königl. Universität ist die Ober-behorde aller Lebranstalten. Diese sind in 3 Bezirken unter 26 Akademie» vertheilt,davon jede aus Facultäten (die den deutschen Universitäten gleichkommen), königl.Gemeindecollegien. Institutionen, Pensionaten u.Privalschulen besieht. 17-Ltädtehaben wieder Universitäten nach der ehemal. Einrichtung erhalten. Am dürftigstenist der Volksunterricht bestellt. 1821 sagte ein Minister in der Kammer, daß in25,600 Ortschaften (also in mehr als der Hälfte, da ganz Frankreich 44,000 Ge-meinden zählt) gar keine Schulen vorhanden sind. 1828 hatte sich diese Zahl auf15,000 vermindert. Am besten war, nach Dupin, der Unterricht in den 32 nördl.Deport bestellt; auchbewieser, daß der aufzeklartesteTheil der Nation zugleich derarbeitsamste, gewei lfleißigste, talentvoll».'und wohlhabendste war. Übrigens glaubtdie Regierung durch die kirchlich-katholische Leitung des esseml. Unterrichts den an-geblich noch vorhandenen revolutionnairen Geist des Volks am sichersten zu ersticken.In diesem Sinne klagte 1819 der Graf MarcelluS in der Deputirtenkammer dasganze Schul- und Unkerrichtswes.'n in Frankreich der Gottlosigkeit, Sittenlosigkeitund des revoluiionnairen Geistes an. Vergebens vertheidigte Cuvier den Geist des