Band 
Vierter Band. F bis G.
Seite
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Geineindeordnungen

Stammverfassung gesprengt worden, welche sich aus der natürlichen Verbindungder Familie entwickelt, aber zu unnatürlicher Beschränktheit und Einseitigkeit geführthatte. ZndcrFamilie bleibt das individuelle Interesse vorherrschend; selbst wen» siesich zum Stamm erweitert hat, wird immer noch Alles auf ihre besondern Zweckeund Vortheile bezogen. Das Haupt des Stammes, der Patriarch, erhebt sich zu einerunbeschränkten Herrschaft; im fernern Verlaufe werden alle Beschäftigungen erb-lich unterdieZweige des Stammes vertheilt; es entstehen starreKasteneinrichtungen,jenes Grab aller echten menschlichen Ausbildung, weil dadurch jedes individuelle Auf-streben vernichtet, und Jeder mit allen seinen Neigungen und Anlagen in einen en-gen festgeschlossenen Kreis gebannt wird. Daß der ursprünglich älteste und regie-rende Zweig des Stammes, die Priesterkaste, von diesem Platze meistentheils durchdie zweite Ordnung, die Kaste der Krieger, verdrängt wird, ist eine so natürlicheFolge, daß sie fast ohne Ausnahme überall eingetreten ist, wo die Stommesvcrfas-sung die Grundlage des Volkslebens geblieben ist, und sie läßt sich daher nicht nurim alten Ägypten und unter den Hindus, sondern auch auf allen Inseln des indi-schen Meeres, in Japan, und selbst in Griechenland und den ältesten Zeiten Roms,wie unter den Völkern gälischer Abkunft mit großerDeutlichkeit wahrnehmen. Auchin der Stellung der germamschen Priester zu den Kriegern und Häuptlingen glaubenEinige, z. B. Eichhorn, eine Spur jenes erblichen, ursprünglich mit dem erstenRange und der Herrschaft bekleideten Priesterstandes zu entdecken, und wahlschein-lich mit volleni Rechte. Diese StammeSversassung mit der damit verwandten pa-triarchalischen Regierung und erblichen Priesterherrschaft, und fester Kasteneinnch-lung, ist das Erbtheil der ältesten Volker, gleichsam des ersten Geschiebes von Staa-ten, welches sich über die Erde ergossen hat. Mit ihr ist gewöhnlich ein gemein-schaftliches Eigenthum des Stammes an Grund und Boden verknüpft, welchesdann meistens auf das Haupt des Stammes, ursprünglich als Repräsentanten desGanzen und zur billigen Veriheilung unter die Angehörigen, später aber als alleini-gen wahren Grundeigenihümer übertragen worden ist. So auf den indischen In-seln und unter den Bewohnen: der schottischen Hochlande, unter welchen sich über-haupt inEuropa diealte gälsscheStammverfassung (in ihren Clans) bis aus die neue-sten Zeiten erhalten hat. Es ist leicht zu erklären, daß eine solche Stammverfas-sung für umernehmente Gnster etwas sehr Drückendes haben mußte, und daherhäufig Auswan derungcn veranlassen konnte. Zudem sich ein Hause» kühnerAben-teurer aus allen Kasten an den Fahrer anschloß, konnte hier die alte Absonderungderselben ebenso wenig beibehalten werten, als sie bei denjenigen Völkern ferner be-stehe» konnte, über welche die einwandernden Fremdlinge durch Waffengewalt oderhöhere Cultur einen bedeutenden Einfluß gewannen. Die innere Geschichte der grie-chischen Staaten und Roms zeigt einen lange fortgesetzten Kampf zwischen der altenFamilienverfassung und dem Herrschaftsanspruche derselben auf der einen, und derGemeindeverfassung mit gleichem Rechte aller selbständigen Hausvater auf der an-dern Seite, welcher sich erst nach manchem sch wercrrungene» Siege (zuerst dem fastgleichzeitigen in Athen und Rom, welcher die Enitheilung der Bürger nach Stäm-men durch eine.Emthcilung nach VermögenSclassen ersetzte) mit einer gänzlichen Ver-nichtung der erste» endigte. Völlige Freiheit des GrundeigenihuniS von aller Be-schränkung zu Gunsten der Familien und gleiches Erbrecht der Frauen war in Rom eine der wichtigern Folgen dieser Veränderung; allein der Sieg der Gemeinde überdie Stämme führte auch beinahe unmittelbar den eignen Untergang der ersten in An-sehung des öffentlichen Rechts herbei. Sie enirißZenen nur die Herrschaft, um sol-che anDietatoren, Triumvirn und endlich an die Zmperatoren für immer zu verlie-ren. Dagegen hat sich unter den germanischen Völkern die Gemeindeverfassung, wiesie von Anfang an die Grundlage ihrer neuen Staatenbildung gewesen ist, auchdem Wesen nach bis in die neuesten Zeilen erhalten. Das Gefolge, welches sich