Band 
Vierter Band. F bis G.
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580
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580 Gemeingefühl

unter jene drei Organe, einen Gemeindeausschuß, welcher wie die preuß. Stadtver-ordneten der eigentliche Repräsentant der Gemeinte ist, einen Magistrat, bestehendaus einem Bürgermeister oder Gemeindevorsteher, und Districksvorsteher getheilt,ohne jedoch die Grenze zwischen der eigentlich beschließenden (gesetzgebenden) und derausführenden Behörde so rein und genau durchzuführen, als in der prcuß. Städte-ordmnig geschehen ist. Ähnliche Gemeindeordnungen haben auch Würtemberg, dasGroßherzogthum Hesse» und andre deutsche Staaten erhalten. Häufig har dabei,wie in Baiern (Gemeindeordnung, Art. 16) jenes große Vorurtheil unserer Tageeingewirkt, daß Grundbesitz oder überhaupt Reichthum das sicherste Unterpfand recht-licher Gesinnungen und also die nothwendigste Bedingung der Fähigkeit zu landstän-dischen und städtischen Wahlen sei. Daß einiges Vermögen zu dem Amte einesLandesdeputirten crfodert werde, mag in der Ordnung sein, aber daß nun geradeNiemand fähig sei, ein städtisches Amt zu bekleiden, wenn er nicht zu dem am mei-sten begüterten Theile (dem höchst besteuerten s, i oder § der sämmtlichen Gemein-deglieder) gehört, ist eine Bestimmung, welche, so häufig sie auch in den neuernZeiten gesunden wird, doch weder aus allgemeinen Grundsätzen noch durch die Er-fahrung gerechtfertigt werden kann. Was Cicero sagte: „Es gibt keine abscheuli-chere Staatsverfassung als die, in welcher die Reichsten für die Besten gelten", istnoch heute ebenso wahr als vor 2000 Jahren, und ein Erfahrungssotz, welcher diehöchste Autorität, den Ausspruch Christi selbst, für sich hat. Mit treffender Wahr-heit hatPestalozzi in seinem „Lienhard und Gertrud" eine Dorfgemeinde geschildert,welche von den Reichen beherrscht und gemißbraucht wurde, bis ein edler und > ifrigerGutSherr auch die Armen und Redlichen in ihr natürliches Recht einsetzte. SeineSchilderung gilt nur mit veränderten Formen auch von enier jeden größer» undhöher» Gesellschaft, in welcher Verstand und Rechischaffenheit geringere Verdienstesind als gut oder schlecht erworbenes Vermögen. Es ist auch nicht einmal wahr, daßReichthum eine Bürgschaft für wahre Anhänglichkeit an die bestehende StaalSver-sassung sei. Allerdings finden eingewurzelte Mißbräuche meistens die wärmstenVertheidiger bei Denen, welche die meisten Doriheilevon ihnen stehen, und ebensodrängen sich die Reichen gern uni die Inhaber der öffentlichen Macht, ganz Armehingegen sind leicht zu irgend einer Störung der öffentlichen Ordnung ;u verlocken.Aber die wahre Bildung, Kraft und Blüthe eines Volks liegt in der Mitte. Hier,im Mittelstände eines Volkes, hat von jeher alles Edlere, alle echte Ausklärung,Wissenschaft, Kunst, Mäßigkeit und Gerechtigkeit, kurz Alles, was dem Leben derMenschen einen höhernWerth und Reiz gibt, seinen -Lutz gehabt. Wenn man aberfür diese Wahrheit auch den Sinn verschließt, und nur fragt, wer am meisten fürden Staat thut, so sind es abermals nicht die Reichen und nicht die ganz Armen;sondern der Stand der kleinen Grundbesitzer und die gewerbrreibcnken Bürger.Denn sie stellen die Heere, sie geben die Steuern so gut wie allein, und aus ihrerTreue, ihrer Tapferkeit allein stehen die Staaten fest. 81.

Gemeingefühl ist die Empfindung des innern Zustandes unsers Kör-pers, der innere Sinn, der, was im Körper selbst vorgeht, der Leele vorhält.Was das Gemeingefühl auffaßt, ist das Gefühl von Gesundheit und Krankheit,von Ermattung und Kraft, von Leichtigkeit und Schwere, von Wärme und vonKälte, das Gefühl von Beklemmung, Druck, Spannen, Kitzel, Beißen, vonLchärse,Trockenheit u.s.w., alle die verschiedenen Arten von Schmerzen, Hunger undDurst,die Gefühle der physischen Liebe u. s. w., und erstreckt sich also bald auf den Zustanddes ganzen innern Körpers oder bald nur aus einzelne Theile. Hieraus sieht man,daß das Gemeingefühl ebensowol die Quelle angenehmer Empfindungen als auchgroßen körperlichen Ungemachs sein kann. Es hat nicht, wie die übrigen Sinne,einen eignen bestimmten Sitz, ein besonderes Werkzeug (wie z. B. der Sinn desSehens das Auge), sondern es ist einer besondern Art von Nerven eigen, welche im