816 Grundanschlag Grunde'igenthum
fernung nicht durch die Folge der Gegenstände auszudrücken ist, da muß es durch ei-nen luftigen Grund geschehen. Ein Grund ist frisch, wenn er den Ton der Morgen-luft darstellt; warm, wenn der Untergang der Sonne ihm eine brennende Farbegibt; malerisch, bei einer sinnreichen Auswahl des durch Farbenspiel und Beleuch-tung Gefälligen; reich, wenn er viele, überladen, wenn er zu viele, arm und karg,wenn er wenige oder zu wenige Gegenstände enthält. Diese Eigenschaften derGründe hängen von der auszudrückenden Hauplidee des Künstlers ab. clü.
G r u n d a n sch l a g, die Abschätzung oder Berechnung des Capitalwerthsaller Grundstücke und Zubehörungen eines Gutes. Um einen richtigen Grundan-schlag anzufertigen, muß auf folgende Gegenstände Rücksicht genommen werden:1) Ist der Flächenrcum nach genauer Vermessung in dem üblichen Landesseldniaßenach Morgen oder Ackern und Ruthen zu bestimmen; denn die bloße Abschätzungdesselben nach Schritten und dem Augenmaße ist ebenso trüglich als nach der Aus-saat. 2) Zst auf das genaueste die Verschiedenheit des Bodens oder s. innere Be-schaffenheit und Ertragsfähigkeit zu berücksichtigen, und sind danach die Grund-stücke eines Gutes in verschiedene Classen zu bringen. Hat man dieses bewirkt, somuß bei Berechnung ihres Tapitalwerths auch noch 3) ihre verschiedene Lage beach-tet werden, weil ein gleichgroßes Feld von einerlei Bodenclasse dadurch einen ver-schiedenen Capiralwerth erhält. 4) Muß man untersuchen, ob der Grund und Bo-ten zu s. Bearbeitung viele oder wenige ArbeitSkosten verursacht. 5) Wird auchdarauf gesehen, was mit dem größten Vortheile in dem Boden nach s. Lage und „achs. Entfernung von dem Derkaussorte erbaut werden kann. K) Endlich kann alsleitendes Hülfsmittel bei Berechnung des Capitalwerths der bisherige Ertrag nacheinem 25jähr. Durchschnitt mit benutzt werden; 6- und 12jährige Durchschnitteleiste» nicht Genüge, weil in so kurzen Fristen keine wesentlichen Hauptverände-rungen, die alsdann stehend sind, stattfinden können.
Grundbaß, Fundamentalbaß, nennt inan die 3 Fundamentalköne jederTonart, den Grundton und dessen Oder- und Untcrdvminante, auf welche sich all«in der Harmonie enthaltenen Accorde beziehen müssen. Der Baß eines Tonsrücksist aber nicht immer Grundbaß; daher ist es eine gute Übung in dem Studium derHarmonie, den Grunddaß aus der Accordenfolge eines Tonstücks herauszuziehen.
Grundeigenthum. Die Verhältnisse des Grundeigenthums gehörenzu den vcrwickclrst.o, aber auch zu den wichtigsten der bürgerlichen Gesellschaft.Auf ihnen beruhen täst alle andre Verhältnisse und Einrichtungen des Staats; vonihrer richtigen Bestimmung hängt die Blüthe und Stärke der Staaten ab, in ihnenliegen die Übergangspunkte von einer Culturstufe zur andern (Jagd und Fischerei,Hirtenvölker, Ackerbau, durch Sklaven und Leibeigne, durch Freie ohne und mitEigenthumsrecht am Boden); in ihnen äußert sich die uralte Feindschaft zwischenden verschiedenen Bestandtheilen der Völker, zwischen Zägern, Hirten und Acker-bauern, zwischen Dorf und Stadt, zwischen dem Materiellen und dem Geistigen.Gleichwol ist vielleickn noch keine Lehre der Rechts - und Staatswissenschaft so weniggründlich durchforscht worden, in keiner hat ein bloßes Vorurthcil eins so allgemeineHerrschaft und mit so wichtigen Folgen erlangt als gerade in dieser. Fast alle neuereStaatsverfassungen haben das Grundeigenthum zur Basis ihrer wichtigsten Ein-richtungen genommen, und den Besitzern des Bodens eine Gewalt über die übrigenMitglieder der ScaatSgesellschast zugewendet, deren Folgen schon hier und da her»vprtreten. Namhaft. Gelehrte sind so weit gegangen, die Landeigenthünier für dieeinzigen wahren Bürger des Staats, für das eigentliche Volk, zu erklären, alleAndre,welche der Zufall eines unmittelbaren Antheils am Staatsgebiete beraubt hat, fürbloß geduldete, zur Miethe wohnende Fremdlinge, ein heimatloses, unzuverlässiges,vom guten Willen des Hausberren abhängiges Gesinde!, dem in Angelegenheitender Volksgeuieinde kaum das Zuhören, niemals das Mitsprechen, und nur Gehör-