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standen, bis endlich der große Colbert, Mini,ster Ludwigs des 14. im Jahre 1669 selbstHand an das Werk legre. Er suchte die Fehlerder französischen Färbereien auf. und ein Herrvon Aldo verfahre auf seine Veranlassung eineausfüfirliche Fär.berordnung die im Jahre 1669und 1672 zu Paris publicirr und gedruckt wurde.Dieses W rk enthält zwölf Kapitel: das erstehandelt von den fünf Haupifarben, und der Zu,bereirung der Waaren ehe sie gefärbt werden.Das zweite von der Anwendung der Färbewaa,ren. Das dritte von den Nebenfarben. DaSvierte von zusammengesetzten Farben. Das fünftevon der Einthcilung der Färber in Sckönfär,ber und in Schlecht färber. Das sechstevon den Färberzcichcn, womit beide Färbcrgat,tungen die von ihnen gefärbten Waaren bcmer,ken sollen. Das siebente enthält ein Verzeichnis;ber Färbewaaren welche den Schönfärbern, undderer welche den Schlcchrfärbern zu gebrauchenerlaubt seyn sollen. DaS achte gibt die Ursachenan, warum man dieses oder jenes Farbematerialverboten habe. Das neunte beschäftiget sich ganzallein mit der schwarzen Farbe. DaS zehnteschreibt den Grund und Sud vor, den das Zeugbei dieser oder jener Farbe erhalten soll. DaSeilfke handelt besonders von den Farben des Lei,nens und der Güte, und das zwölfte empfiehltden Gebrauch und die beste Cultur der innlän,bischen Farbenwaarcn, wovon ein Register bei,gefügt worden ist.
§. Y--
Damit nun diese Verordnung auch befolgtwerden möchte, so wurden gewisse Commissarien