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Entwurf einer allgemeinen bürgerlichen Prozess- und Gerichts-Ordnung / Christian Ulrich Detlev v. Eggers, der Rechte Doctor und Professor auf der Universität zu Kopenhagen
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vielen Stücken mit unsern bürgerlichen Verhältnissendurchaus nicht mehr stimmen, die so manche, nur aufdie Römische Verfassung sich beziehende, Formalitätvorschreiben. Zu wie vielen unnölhigen Untersuchun-gen giebt nicht, noch heutiges Tages, in den meistendeutschen Staaten, nur die einzige Frage Anlaß, obman diese oder jene Form einer Klage wählen müsse,die das Gesez oder der Prätor gab?

Auch das liegt nicht in dem Wesen der Prozeß-ordnung, daß man sich Raths erhole bey einem frem-den Richter, der nie der Sitten des Landes, derHandelsweise der Einwohner, völlig kundig ist; derhöchst selten Gelegenheit hat, ähnliche Fälle zu entschei-den. Denn etwas anders ist, daß die Gerichtsordnungalgemein seyn kann; und etwas anders, daß die Ein-wohner bey Handlungen, worüber Streitigkeiten ent-stehen, in einem Lande gerade so sich betragen, als indem andern. Eben diese Kenntnis der Handelsweise istes, die den unendlichen Werth der Erfahrung des Rich-ters ausmacht; die seinen Blik schärft, die Wahrheitzu entdecken, wo sie dichter als gewöhnlich um-schleyert ist. Diese Erfahrung können auswärtige Fa-kultäten niemals für ein Land haben, wo die Fakulti-sten nicht selbst leben. Und wären sie alle die grössten Geister und die gelehrtesten Rechtskundigen; sie kön-