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Des Vitruvius zehn Bücher über Architektur / übers. und durch Anmerkungen und Risse erläutert von Franz Reber
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die Ersparniß beim Fachwelt in Gefahr versetzt zu sein. Auch machtes durch die Vertheilung der aufrechtftehenden und der querliegendenBalken (Ständer und Riegel) Risse in dem Verputz; denn wenn sieüberstrichen werden, schwellen sie, die Feuchtigkeit aufnehmend,, anund ziehen sich dann während des Trocknens wieder zusammen, undso schwindend zerreißen sie die feste Schicht des Verputzes. Aber weildoch Einige die Eile, oder der Mangel, oder die Nothwendigkeit, ineinem oberen Geschoße eine Wand zu ziehen, der keine Mauer desUntergeschosses entspricht, dazu zwingt, wird man es in folgenderWeise machen müssen. Der Unterbau muß hoch aufgeführt werden,damit das Fachwerk mit der Estrichmasse und dem Fußboden außerBerührung ist, denn wenn das Fachwerk darin eingerammt ist, wirdes mit der Zeit morsch, und dann sich senkend neigt es sich und ver-unstaltet zerklüstend das Aussehen des Verputzes.

(IX.) Ueber die Wände und die Beschaffung des Materials der-selben nach seinen Arten, welche gute und schlechte Eigenschaft sie haben,habe ich, so viel ich konnte, ausführlich gehandelt; nun aber werdeich über das Balkenwerk und die Holzarten desselben, über die Artund Weise der Zurichtung, damit sie bis zu hohem Alter dauerhaftbleiben, so wie die Natur der Sache darauf hinweist, mich erklären.

Neuntes .Anpltel.

DaS Bauyolz.

1. Das Bauholz muß gefällt werden von Anfang des Herb-stes bis zu der Zeit unmittelbar ehe der Favonius (Westwind) zuwehen beginnt. Denn im Frühling werden alle Bäume (gleichsam)schwanger und geben alle ihnen eigenthümlichen guten Eigenschaftenan das Laub und die jährlich wiederkehrenden Früchte ab. Da siealso durch die nothwendigen Verhältnisse jener Zeiten gehaltlos undaufgebläht sind, werden sie taub und durch ihre poröse Beschaffenheitkraftlos, sowie auch die Körper der Weiber, wenn sie empfangen haben,bis zur Entbindung nicht als unversehrt erachtet werden, und auchbeim Sklavenkaufe im Zustande der Schwangerschaft nicht für gesundgelten, deshalb, weil die im Körper wachsende Leibesfrucht von allen