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Des Vitruvius zehn Bücher über Architektur / übers. und durch Anmerkungen und Risse erläutert von Franz Reber
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Fünftes KuKtet.

Die Berücksichtigung der Himmelsgegenden beim Tempelbau.

1. Die Himmelsgegend aber, welcher die Tempel der unsterb-lichen Götter zugewendet sein sollen, ist so zu bestimmen, daß, wennkein Grund hinderlich und die Verfügung frei ist, der Tempel unddas Götterbild, welches in der Gelle aufgestellt sein wird, nach derAbendseite des Himmels hin sehe, damit diejenigen, welche opferndoder zu einer andern religiösen Handlung an den Altar herantreten,in der Richtung nach der Ostseite des Himmels das Götterbild, wel-ches im Tempel sein wird, schauen, und so sollen auch die, welcheGelübde machen, gegen den östlichen Himmel blicken; und die Götter-bilder selbst dürften dann, im Osten sich erhebend, auf die Betendenund Opfernden den Blick zu richten scheinen, weshalb es nothwendigerscheint, daß alle Altare der Götter gegen Osten gerichtet seien.

2. Wenn aber die Beschaffenheit des Ortes dieß verhindert,dann muß der Anlage eine solche Richtung gegeben werden, daß manvon den Tempeln aus einen möglichst großen Theil des Stadtumfangsüberschauen könne. Ferner, wenn die Tempel neben Flüssen erbautwerden, so wie in Aegypten auf beiden Seiten des Nil, so scheinensie nach dem Flußufer hin gerichtet sein zu müssen. Auf ähnlicheWeise sollen die Tempel, wenn sie an öffentlichen Straßen zu bauensind, eine solche Richtung bekommen, daß die Vorübergehenden hinein-blicken und beim Anblick ihren Gruß darbringen können.

Sechstes Kumte!.

Regeln für die Lempelthüren und deren Umrahmung.

1. Bezüglich der Thüren und deren Rahmen an den Tempelnkömmt es zunächst darauf an, daß zuerst bestimmt werde, von welcherOrdnung sie werden sollen, denn an Thür-Ordnungen gibt es fol-gende: die dorische, ionische und die attische. Die zusammenstimmen-den Maßverhältnisse der ersteren von diesen ergeben sich aus folgendenBerechnungen. Die obere Linie des Kranzgesimses, welches über dem

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