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Die Anlegung von Häfen und Wasser-aulen.
(XII.) 1. Das innerhalb der Stadtmauern nothwendig Schei-nende habe ich nun ausführlich beschrieben, damit es entsprechendangelegt weide. Aber auch über die günstige Anlage der Häfen zuschreiben, darf nicht unterlassen werden, sondern es muß noch ent-wickelt werden, unter welchen Voraussetzungen die Schiffe in den-selben vor den Stürmen geschützt seien. Diese aber scheinen, wennsie von Natur gut gelegen sind und vorspringende Landspitzen oderVorgebirge haben, durch welche nach innen Krümmungen oder Winkel,je nach der natürlichen Beschaffenheit des Ortes, gebildet sind, diegrößten Vorzüge der Brauchbarkeit zu besitzen. Denn ringsum müssenSäulenhallen oder Schiffswerste, oder die Zugänge aus den Säulen-hallen zu den Stapelplätzen gebaut und auf beiden Seiten Thürmeangebracht werden, von welchen aus durch Maschinen Ketten hinüber-gespannt werden können.
2. Wenn man es aber mit einem Platze zu thun hat, der nichtschon von Natur dazu geschaffen und zum Schutze der Schiffe vorden Stürmen tauglich ist, so dürste es so einzurichten sein, daß man,wenn dort keine Strömung hinderlich ist, sondern auf einer Seiteeine Einbuchtung sein wird, dann auf der anderen Seite aus Mauer-werk oder Dämmen einen Bau in das Meer hinein treibe und so dieEinschließung der Häfen bewirke. Solches Mauerwerk aber, das imWasser errichtet werden soll, wird auf folgende Weise aufgeführtwerden müssen: Man beschaffe den Sand aus den Gegenden, welchesich von Cumä an bis zum Vorgebirge der Minerva erstrecken '),und mische ihn so, daß in dem Mörtel zwei Theile (davon) einem(dem Kalke) entsprechen. 3. Hierauf muß man an der Stelle, welchedazu auöersehen worden ist, Kasten aus eichenen Pfählen und mitHolzbändern zusammengeschlossen in das Wasser hinablassen undfestrammen; dann muß man von den Querbalken aus den Meeres-
Die Puteolanerde. Vgl. Buch II. Kap. 6,2) Ein vierseitiges Palissadenwerk.