166
welcher durch diese Einfassungen abgegränzt worden ist, durch auf-gestellte Wasserschnecken, Tret- und Wasserräder') ausleeren undtrocken legen, und dort zwischen den Einfassungen den Grund graben.Wenn der Boden erdig ist, so muß er bis auf den festen Boden ingrößerer Stärke, als die Mauer oberhalb sein wird, ausgehöhlt undtrocken gelegt und dann mit Mauerwerk aus Bruchsteinen, Kalk undSand ausgefüllt werden. 6. Wenn aber der Boden weich ist, sofestige man'die Stelle mit angebrannten Rammpfählen von Erlen-und Olivenholz und fülle die Lücken mit Kohlen aus, wie dieß beimGrundbau der Theater und der Stadtmauer beschrieben worden ist.Dann führe man eine Mauer aus Quadersteinen auf mit möglichstlangen Bindeblöcken, so daß innen die Steine in ihren Fugen mög-lichst zusammengehalten werden. Endlich fülle man den innerenRaum der Mauer mit Schuttmasse oder Mauerwerk aus. Sowird sie von der Beschaffenheit, sein, daß man einen Thurm dar-auf erbauen kann. 7. Nachdem dieß ausgeführt ist, wird bezüglichder Schiffswerste der Grundsatz zu beachten sein, daß sie hauptsäch-lich gegen Norden gerichtet angelegt werden sollen; denn die südlicheHimmelsgegend erzeugt wegen der Hitze Fäulniß, Motten, Holzwür-mer und die übrigen Arten von schädlichen Insekten, auch ist beijenen Gebäuden Holzbau wegen der Feuersgefahr so wenig als mög-lich anzuwenden. Hinsichtlich der Größe aber bedarf es keiner be-stimmten Vorschrift, sondern die Größe ist nach dem größten Schiffs-maße einzurichten, so daß, wenn auch größere Schiffe untergebrachtwerden sollen, sie dort einen geräumigen Platz erhalten.
Wie nun das, was sich mir von den öffentlichen Orten in denStädten für die allgemeine Benützung als nothwendig aufdrängte,angelegt und ausgeführt werde, habe ich in diesem Buche beschrieben;die zweckmäßige Einrichtung der Privatgebäude aber und ihre ent-sprechenden Maßverhältnisse werde ich im folgenden Buche entwickeln.
*) Vgl. Buch X. Kap. 4 fg.