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städtisch gehaltenen Gebäuden zunächst die Säulenhöfe zu kommenpflegen, auf welche dann die Atrien folgen, welche ringsum Säu-lenhallen haben, die gegen die Ringbahnen und die Promenadenoffen find.
(VI.) So viel ich nun vermochte, habe ich die Einrichtung derstädtischen Gebäude im Allgemeinen beschrieben, wie ich es mir vorge-setzt habe: jetzt werde ich von der Behandlung der ländlichen Gebäudesprechen, wie fie für ihren Zweck geeignet werden, und von den Re-geln, nach welchen man sie anlegen müsse.
Ueber die bet der Anlage von ländlichen Gebäuden zu beobachtenden Regeln.
1. Zunächst untersuche man, wie dieß im 1. Buche bezüglichder Anlage von Städten beschrieben worden ist, die Gegenden hin-sichtlich ihrer Gesundheit, und lege darnach die Meierhöfe an. IhreGröße aber bestimme man nach dem Maßstabe des Grundstückes undnach dem Erträgniß an Feldfrüchten: die Hofräume und ihre Größebemesse man nach der Stückzahl des Viehs und nach der Zahl vonOchsengespannen, welche man dort zu halten nöthig hat. In demHofe soll der Herd an einem möglichst warmen Orte abgesteckt wer-den, dieser soll aber an die Ochsenstallungen stoßen, deren Krippengegen den Feuerherd und nach der östlichen Himmelsgegend gerichtetsind, deshalb, weil die Rinder, indem sie gegen Licht und Feuer sehen,nicht scheu werden. So glauben die der betreffenden Richtungenkundigen Landleute, daß die Rinder nach keiner anderen Himmels-gegend schauen dürfen, als gegen Sonnenaufgang.
2. Die Breite der Rinderstallungen aber darf nicht wenigerals 10, nicht mehr als 15' betragen: die Länge muß so sein, daßdie einzelnen Gespanne mindestens je 7' einnehmen können. DieBäder aber sollen mit dem Kochherde in Verbindung stehen; dennso wird für ein ländliches Bad die Bereitung nicht langer Zeit be-dürfen. Die Kelterkammer soll ebenfalls ganz nahe an dem Herdesein; denn so wird bei Behandlung der Oliven die Arbeit bequemsein, und an diese soll die Weinkammer anstoßen, welche ihre Fenster-