184
treten gestattet, und dahin gehören die Schlafgemächer, die Speise-zimmer, die Badegemächer und andere Räumlichkeiten, welche der-artigen Gebrauch haben. Allgemein zugängliche Räume aber sinddiejenigen, zu welchen die Leute, auch ohne gerufen zu sein, auf eigeneFaust kommen können, nämlich die Vorhallen (Vestibülen), dieAtrien, die Säulenhöse und was sonst denselben Zweck haben kann.Für diejenigen, welche sich nur in gewöhnlichen Glücksumständen -e-finden, find daher prächtige Vorhallen, Empfangssäle und Höft nichtnöthig, weil diese vielmehr Anderen, welche fie ihrerseits empfangen,Aufwartung zu machen haben.
2. Bei denen aber, welche mit Feldfrüchten Geschäfte treiben,-find in den Vorhallen Schuppen und Geschästslokale und so im Ge-bäude selbst Gewölbe, Speicher, Weinlager und andere Räume, welchemehr zur Aufbewahrung von Feldfrüchten, als auf geschmackvolleAusschmückung berechnet sein können, anzulegen. Für Banquiersund Staatspächter ferner find die Gebäude wohnlicher und ansehn-licher und vor Einbruch gesichert anzulegen: für die öffentlich auf-tretenden und durch ihre Reden bekannten Persönlichkeiten aber ge-schmackvoller und zur Aufnahme von Zusammenkünften mehr Raumbietend: für die höheren Stände aber, welche) während fie Würdenund Aemter bekleiden, die Bürger empfangen müssen, sind fürstlicheVorhallen, hohe Atrien und sehr geräumige Säulenhöse, Garten-anlagen mit Bosquets und ausgedehnten Promenaden in einer derhöchsten Würde angemessenen Ausführung anzulegen: außerdem Bü-cher- und Gemäldesäle und Basiliken in einer dem Prunk der Staats-gebäude nicht unähnlichen Weise ausgestattet, weil in ihren Häusernöfters sowohl Staats-, als auch Privatberathungen abgehalten undschiedsrichterliche Erkenntnisse gefällt werden.
3. Wenn also mit dieser Rücksichtnahme auf den besonderenStand der Person, so wie dieß im 1. Buche über die Angemessenheitbeschrieben ist, die Gebäude angelegt sein werden, so dürfte nichtsdaran auszusetzen sein: denn sie werden dann eine für alle Verhält---nisse angemessene und untadelhafte Anlage haben. Solcher Art aberwerden die Verhältnisse nicht blos bei Gebäuden in der Stadt, son-dern auch auf dem Lande sein; außer daß in der Stadt zunächstnach dem Hauptthore die Atrien, aus dem Lande dagegen bei den