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aus Ephesos vollendet haben. Den Apollotempel zu Milet fernererbauten ebenfalls ionischen Styles derselbe Päonios und Daphnisaus Milet. Zu Eleusis brachte Jktinos das außerordentlich großeHeiligthum döt Demeter und Persephone, das in dorischer Ordnung,ohne Außensäulen und in Rücksicht auf die raumsordernden Opfer-gebräuche angelegt ist, unter Dach. 17. Dieses Heiligthum abermachte nachmals Philon in der Zeit, als Demetrios Phalereus inAthen sich der Herrschaft bemächtigt hatte, zum Prostylos, indem ervor dem Tempel an der Stirnseite Säulen anbrachte, und schuf sodurch den erweiterten Vorraum nicht blos für die Einzuweihendenbequemen Platz, sondern verlieh auch dem Ganzen das stattliche An-sehen. In Athen aber unternahm nach der Ueberlieferung Coffutiusden olympischen Tempel im großartigen Maßstabe und in korinthischerOrdnung (wie oben gesagt wurde) zu erbauen: von diesem aber fandsich keine Denkschrift vor. Jedoch nicht blos von Eoffutius wärenAufzeichnungen darüber sehr wünschenswerth, sondern auch von C.Mutius'), welcher, von großem Fachverständniß getragen, den vonMarius gelobten Tempel des Honos und der Virtus erbaute undCella, Säulen und Gebälke in ihrem gegenseitigen Verhältnisse voll-ständig kunstgerecht ausführte, und zwar so, daß er, wenn er vonMarmor wäre und, wie durch die vollendete Kunst, so auch durchPracht und Aufwand hervorragte, unter den ersten und bedeutendstenWerken genannt würde. '
18. Da also unter unseren älteren Landsleuten nicht minder,wie unter den Griechen, große Architekten gesunden werden, und inder von uns selbst bisher durchlebten Zeit sogar ziemlich viele, vondiesen aber nur wenige Lehrschristen veröffentlicht haben, so glaubteich, nicht länger schweigen zu dürfen, sondern die verschiedenen Theo-rien in besonderen Büchern entwickeln zu müssen. Da ich daher be-reits im sechsten Buche die bei der Anlage von Privatgebäuden zubeobachtenden Regeln beschrieben, so werde ich in diesem Buche,welches die Zahl sieben an der Spitze trägt, über den Verputz undwie derselbe Schönheit und Dauerhaftigkeit erlangen kann, handeln.
*) Vgl. Hl. 2, 5. Anmerkungen.