gehenden Büchern von den Gebäuden gehandelt habe, in diesem, dasden Abschluß meines Gesammtlehrbuches bilden soll, die Grundsätzedes Maschinenwesens durch Vorschriften zu erläutern.
' Erstes Hupte!.
Maschine und Instrument.
1. Eine Maschine ist eine zusammenhängende Verbindung vonHolz, welche zur Hebung von Lasten die größten Vortheile gewährt.Sie wird aus künstliche Weise in Thätigkeit gesetzt, nämlich durchKreisumdrehung, welche die Griechen Kyklike Kinesis (Kreisbewe-gung) nennen. Es gibt aber eine besondere Art von solchen Kon-struktionen, nämlich den Sitzstufenbau, welcher aus griechisch Akro-batikon (Stufenwerk) heißt; dann die Luftdruckmaschinen, welchedie Griechen Pneumatika nennen: drittens die Hebemaschine, vonden Griechen Barulkon (Lastenheber) genannt. Ein Sitzstufenbaunun entsteht, wenn man die Gerüste so ausgestellt hat, daß man,nachdem die Balken in ansteigender Höhe aufgestellt und durch Quer-balken verbunden sind, ohne Gefahr zur Beschallung der vorbereitetenVorstellung hinaufsteigen kann. Ein pneumatisches Instrument istein solches, welches durch Luftdruck in Thätigkeit gesetzt wird, undwelchem durch instrumentale Behandlung Töne und Klänge entlocktwerden. Hebemaschinen endlich sind diejenigen, welche entwederLasten schleppen oder sie aufbeben und an ihre Stelle bringen. BeimSitzstufenbau erntet man nicht durch Kunst, sondern durch KühnheitRuhm, ein solcher wird durch Verklammerungen, Querriegel, Ver-kämmungen und Streben zusammengehalten. Jenes Instrumentaber, welches durch die Kraft der comprimirten Luft in Gang ge-bracht wird, strebt durch seine feine Konstruktion nur aus Kunstgenußberechnete Ziele an. Die Hebemaschine dagegen hat größere undwundervolle Vortheile für das Bedürfniß und, wenn sie mit Verständ-niß gehandhabt wird, die höchsten Vorzüge.
3. Von diesen werden einige als Maschinen, die anderen alsInstrumente gehandhabt. Der Unterschied zwischen Maschinen undInstrumenten scheint der zu sein, daß es bei den Maschinen mehrerer