Band 
Vierter Band. F bis G.
Seite
66
JPEG-Download
 

66

Fenvlon

Nothzucht, Diebstahl, Raub und Mord. Die Anklage geschah durch einen Frei-schössen, der, ohne weiter» Beweis, durch Ablegung eines Eides Versickerte, daßDer, den er anklagte, wirklich das Verbrechen begangen habe. Der Angeklagtewurde nun 3 Mal vor das heimliche Gericht gefedert, indem man die Federunginsgeheim an die Thür seiner Wohnung oder in deren Nähe heftete; der Anklägerblieb unbekannt. Wenn der Angeklagte auf die dritte Ladung nicht erschien, soward er in einer feierlichen Sitzung des Gerichts, die man die heimliche Achtnannte, noch ein Mal vorgeladen, und wenn er auch dies Mal ausblieb, verfemt,das hieß, den Freischöffen preisgegeben. Der erste Freischöffe nun, der ihn traf,knüpfte ihn an einem Baume, nicht an einem Galgen, auf, zum Zeichen, daß einFreischöffe es gethan habe. Wehrte sich der Verurtheilte, so hatten die Freischöffendas Recht, ihn niederzustoßen. Sie legten dann ihr Messer neben den Körper,ebenfalls um anzuzeigen, daß,g kein Mord, sondern die von einem Freischöffenvollzogene Strafe sei. — Wie viel unverantwortliche Justizmorde aus diese Artaus Rache, Eigennutz oder Bosheit begangen worden sein mögen, läßt sich leichtdenken. Der Freischöffe, der einem Derurtheilten einen geheimen Wink zu seinerRettung gab, ward selbst mit dem Tode bestraft. Wie leicht war es aber auchmöglich, daß mancher Furchtsame durch einen Wink auf diese Art aus seiner HebMath entfernt werden konnte, ohne wirklich angeklagt worden zu sein! — Mitvollem Rechte kann man diese geheimen Gerichte die abscheulichsten Mißgeburtenvon Iustizanstalten nennen, die eS bei einem gesitteten Volke jemals gegeben hat.Denn was kann entsetzlicher gedacht werden als Richter, die die Gründe ihrer Ur-theile nie bekanntmachen, nie von der Ausübung ihrer Gewalt Rechenschaft gebenwollen, und die, ohne den Angeklagten zu hören, ihre Urtheile aufmeuchelmörde-rische Art vollziehen lassen ? Auch in Italien soll es ähnliche Gesellschaften gegebenhaben. (Stolberg's „Reisen nach Italien", >>>, S. 443.) Paul Wigand (Stadt- und Landgerichtsassessor in Höxter ) hat in s. Werke: „Das FemgerichtWestfalens" (Hanau 1825), neues Licht über diesen Gegenstand verbreitet.

Fünölon (Fraiwois de Salignac de la Motte), einer der ehrwürdigstenfranz. Prälaten, der an einem verderbten Hofe als Muster der Tugend lebte. Erwurde 1652 auf dem Schlosse Fönölon in Perigord geboren und stammte auseinem alten, mit StaatSänikern und geistlichen Würden geschmückten Geschlechte.Ein sanfter Charakter, verbunden mit einer große» Lebhaftigkeit des Geistes beieinem schwachen und zärtlichen Körperbau, zeichneten ihn früh aus. Sein Oheim,der Marquis von F.mälon, ließ ihn zu Cahors unter seinen Augen erziehen. DerIüi»aling machte reißende Fortschritte, die schwierigsten Studien waren ibm nurein Spiel. Schon in seinem 15. Jahre predigte er mit eingetheiltem Beifall.Der Marquis, welcher fürchtete, daß die Lobeserhebungen und Schmeicheleiender Menge ein so gut geartetes Herz verderben möchten, bewog seinen Neffen, sichin der St'lle und Einsamkeit fortzubilden. Er übergab ihn der Leitung des AbbeTroneon, Superiors von St.-Sulpice zu Paris . Im 24. Jahre trat F. in dengeistlichen Orden und verrichtete die beschwerlichsten Dienstgeschäfte in dem Spren-gel von St.-Sulpice. Der Erzbischof von Paris , Harlay, vertraute ihm 3Jahre darauf die Aufsicht über die zur katholischen Kirche übergegangenen Pro-testanten. In diesem Posten versuchte er zuerst sein Talent, zu belehren und zuüberzeugen. Als der König von dem guten Erfolge seiner Bemühungen hörte,ernannte er ihn zum Vorsteher einer Mission zur Bekehrung der Hugenotten anden Küsten von Saintonge , wo seine einfache und tief ergreifende Beredtsamkcit,verbunden mit den sanftesten Titten, ganz die erwarteten Wirkungen hervor-brachte. 1581 trat ihm sein Oheim das Priorat von Carenac ab. Balk daraufschrieb er s. erstes Werk: „Von der Erziehung der Töchter", welches den Grundzu seinem Ruhme legte. 1689 vertraute ihm Ludwig XIV. die Erziehung seiner