Band 
Vierter Band. F bis G.
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Firniß

Händeauflegung ist auch die Salbung der Getauften an der Stirne mit geweihtemÖle verbunden, und für die ganze Handlung ist im 5. Jahrh, der Ausdruck Consir-niation, Firmung, aufgekommen. Die Firmung ist das zweite der sieben Sacra-mcnte. Das 2. Concilium von Lyon von 1274 sagt: „Die heilige Kirche lehrtund hält fest darauf, daß sieben Sacramente seien — das zweite ist das Sacramentder Firmung, welches die Bischöfe durch Auflegung der Hände verleihen, indemsie die Wiedergeborenen salben". Das Concilium von Trient enthält folgendeBestimmungen über die Firmung : „Wenn Jemand sagen möchte, die Firmungder Getauften sei eine müßige Ceremonie, und nicht vielmehr ein wahres undeigent-licheS Sacrament, oder sei ehedem nichts Anderes gewesen als eine gewisse Katechese,worin die dem Jünglingsalter Nahe, vor der Kirche den Grund ihres Glaubensauslegten — auakl>«u»r> dil. (6e!>5. VII. üe 0»>ti>„>. cap. 1.) Wenn Jemandsagen möchte, daß Die, welche dem heiligen Chrysam der Firmung einige Wirkungzuschreiben, den heiligen Geist beleidigen — .->!>-> Nenn, ,-äi (u,ip. 2). Wenn Je-mand sagen möchte, daß der ordentliche Ausspender der Firmung nicht der Bischofallein, sondern jeder einfache Priester sei — .-,n-»l>,e»,» ,-üt (e.-,p. 3). Wenn Je-mand sagen möchte, daß in den drei Sacramenten — der Firmung nämlich —nicht ein Charakter der Seele aufgedrückt werde, das ist ein geistliches und unver-löschlicheö Zeichen, weßhalb die gedachten Sacramente nicht wiederholt werden dür-fen — a»atl>ci»a »>t". (8erz. VII. llo 8sd!,m. c.aj>. 8). — übrigens ist dieFirmung nur ein nützliches, nicht aber ein nothwendiges Sacrament. Leibnitz sagtin s. „System der Theologie", S. 213 — 215: „In Betreff des SacramentSder Firmung, welches einige (Protestanten) in Zweifel ziehen, haben wir, außerDem, was die Schrift von der Händeauflegung kurz andeutet, die apostolische Über-lieferung der ersten Kirche, wovon Cornelius, Bischof von Rom, bei EusebiuS ,und Cyprian der Märtyrer, das Concil von Laodicea , BasiliuS und CyrilluS vonJerusalem und andre Värer niehr zeugen. Gelehrte Männer glauben, die Fir-mung sei vormals mit der Taufe ausgespundet worden; es waren jedoch zwei voneinander unterschiedene Sacramente. Denn die Kirche fand für gut zu entscheiden(nachdem genug darüber gestritten worden), daß Ketzer taufen und getauft werdenkönnen, die Firmung aber von dem gesetzlichen Ausspender derselben ertheilt werdenmüsse. Auch fand sie für gut, die Taufe sobald als möglich den Kindern zu er-theilen ; allein die Firmung kann nach ihrem Gutachten bis zu den Jahren derVernunft verschoben werden. Woraus erhellt, daß die Taufe, welche den Grundlegt, viel nothwendiger sei, die Firmung aber dem durch die Taufe begonnenenWerke die Krone aufsetze; daher glauben einige der Alten, die auf den Namen desChrysams, oder die Salbung, Anspielung machen, daß Derjenige, welchernachder Taufe gesalbt worden, erst nach empfangenen Gaben des Geistes den Nameneines Christen vollkommen verdiene, weil er, wie der Apostel sagt, da gleichsamKönig und Priester geworden ist". v. c. K.

Firniß, der Name eines jeden glanzgebenden und gegen Feuchtigkeitschützenden Anstrichmittels. Nach dieser Erklärung sind die Lacksirnisse vorzugü-weiseFirnisse, und es gehört die Farbe, die man einem Firniß beimischen soll, nichtmit zum Begriff desselben, weil sie eben nur Beimischung, nichts Wesentliches ist.Maler firniß ist ein aus Leinöl bereiteter Firniß, dessen man sich in der Ölma-lerei bedient, um die Farben damit anzumachen (anzureiben) und aufzutragen.Die mit diesem Firniß vermischten (eingerührten)„Farben heißcn Ölfarben, womitman sowol hölzerne Geräthe anstreicht, als auch Ölgemälde verfertigt, welche ihreDauer gegen die Feuchtigkeit der Luft, Motten u. dgl. den. Firniß (Malersirniß)verdanken. Die Bereitung dieses Firnisses beruht darauf, daß man das Leinölmit Bleioxyden oder Bleikalken (z. B. Bleiglätte, Bleiweiß, Mennige), welchenman auch etwas weißen (Zink-) Vitriol zusetzt, vermischt, wodurch dem Leinöl die