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Vierter Band. F bis G.
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Fischcning FiSrug

(1799), die einen großen Theil von Spanien berührt, Vortheilhaft bekannt.Seine spätern Schrift/» über Spanien sind jedoch weniger die Frucht eigner Be-obachtung, als durch Benutzung fremder Werke entstanden, wie das „Gemälde vonMadrid" (1802) und das „Gemälde von Valencia", nach Cavanilles (1803),oder auch nur gefällige Verdeutschungen ausländischer Originale, wie das „Ge-mälde von Spanien 1803, nach Laboide" (1809 —10). Auch seine andernReisebeschreibungen, größtemheils Nachbildungen, zeichnen sich durch geistreicheZusammenstellung und anziehende Darstellung aus. Zu den vorzüglichstengehören seine „Bergreisen" (1804 — 5), „Reisen ins südliche Frankreich "(1803), „Allgemeine unterhaltende Reisebibliothek" (1808—8), „Gemäldevon Brasilien" (1819). Eine von ihm 1821 unter dem Pseudonamen Fe-lix von FröhlichSheim herausgegebene Flugschrift: „Katzensprung von Frank-furt nach München" (Leipzig , bei Hartknoch), veranlaßte gegen ihn fiscalischeUntersuchungen, insbesondere wegen der darin gegen den königl. bair. Finanz-mmister von Lerchenfeld enthaltenen Anführungen, Irz Folge tiefer Untersu-chungen ward F. 1821 zu mehrjährigem Festungsarrest verurtheilk, aus wel-chem er den 22. Juni 1824 entlassen wurde; seit der Zeit lebte er in Bonn . ImGefängnisse sammelte er das „Hyazinthentaschenbuch auf 1825" (Franks, a. M.).Dann gab er den „Curiositätenalmanach" heraus (1. Iahrg., Mainz 1825).Seine „CabinetSstücke eines Gefangenen" (Frankfurt a. M. 1825, 2 Bdchn.)sind ebenfalls eineFrucht seiner unfreiwilligen Muße. Ferner gab er „Neue Kriegs-und Reisefahrten" (Franks, a. M. 1825) und eine Samml. von Wash. Ir-vlng's und Cooper's Romanen heraus. Er starb d. 14. April 1829 zu Mainz .

Fischerring (,4»,>ul,i8 pisontoi-i^). Die Verfügungen der römische»Curie werden bekanntlich nicht voni Papst unterzeichnet, sondern ihre Glaubwür-digkeit hängt vom Papier, Bindfaden und Siegel ab. Diese Verfügungen theilensich in Bullen und Breven. Bullen, von der apostolischen Cancellaria ausge-fertigt, sind für wichtigere Gegenstände bestimmt und haben schwärzliches, starkes,rauhes Pergament und gothische Buchstaben, sowie das bleierne Siegel, welchesauf der einen Seite die Bildnisse der Apostel Petrus und Paulus , auf der andernSeite aber den Namen des regierenden Papstes darstellt. In Ehe - und Rechtssa-chen werden diese Bullen in der Form Di^nnni ausgefertigt, und das Bieisiegelhängt dann an einem hänfenen Bindfaden; inGnadensachen hängt das Siegel aberan einem roth und gelblich seidene»Faden. — Breven werden in minder wich-tigen Gegenständen ausgefertigt, und zwar von der apostolischen Seeretarie. Diesehaben feines, weißes Pergament und lateinische Buchstaben, und das Siegel ist derFischerring, in rothem Wachs abgedruckt. Dieses Siegel hat seine Benennungdaher, weil das Bild Petrus des Fischers dadurch dargestellt wird. Der Papstselbst oder einer seiner Vertrauten bewahrt dieses Siegel, und nach seinem Tode pflegtes der Cardinalkämmerer zu zerbrechen. Die Stadt Rom schenkt jedem neuge-wahlten Papst einen solchen Siegelring. — Die Glaubwürdigkeit päpstlicher Ur-kunden hängt von der genauen Beobachtung jener Förmlichkeiten ab, und ir-gend ein Mangel läßt auf eine Fälschung schließen. v. e. K.

FiScus, im römischen Rechte die Privatcasse des Kaisers, unterschieden vonderEtaatScasse, dem uer:ni,nn pulüie»,»; wogegen dies im neuern Rechte geradeumgekehrt ist, die StaatScaffe unter dem Namen des FiScuS verstanden, und die lan-desherrliche Privatcasse die Chatoulle genannt wird. Insbesondere wird dieser Aus-druck insofern von der StaatScasse gebraucht, als Strafen, herrenlose Güter, Sa-chen, welche dem Verkehr entzogen werden, oder deren die Privatbesitzer aus irgendeinem Rechtsgrunde verlustig werden (z. B. unerlaubte Geschenke, Legate, derensich der Legatar unwürdig macht». s. w.), ihr zufallen, und als von ihren besondernVorrechten die Rede ist. Diese Vorrechte sind schon im römischen Recht außeror-