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Flöße
der Nagold und Enz in den Neckar, und von der Kinzig oder Murg auf den Rhein gebracht, und vorzüglich zu Manheim, weniger aber zu Mainz , ,n große Flößevereinigt werden. Für die Flößchen der En; und Nagold sind Pforzheim und Ia.rt-hausen die Stapelplähe, wo gewöhnlich durch Aneinanterfügung dreier derselbenbreitere Maschuien gemacht werden, die man Thalfiößemennt und den Neckar herabbis Manheim schwimmen läßt, um da zur Erbauung der Hollanderflöße zu dienen.Die Waldungen zunächst der Achsel sind die Holzmaaazine für die kleuicn auf die-sem Strome herabkommenden, aus Kiefern und Fichten zusammengesetzten, soge-nannten Marineflößchen, die auf dem Bauplätze zu Andernach in eigentliche Hol-länderflöße verwandelt werden. Die Flößerei auf den kleinen Nebeiiströmen,der Sieg, Ruhr und Lippe, ist im Verhältniß zum Ganzen nur unbedeutend. Diestärkste ist in der Regel die vom Oberrhein und dem Neckar. — Man verfuhrt aufden Flößen auch Sägeholz unter den Namen: Broker, Borden, Latten, Dielenund Rahmschenkel, sowie auch Faß-, Daub - und andres Werkholi. Die Murg -unt Rhemschifferschaft liefert allem auf den Rheinstrom im Durchschnitt jährlich500,000 Stück Borden zum Verkauf. Das gewöhnliche Rheinfloß-und Marine-holz unterscheidet sich dadurch von einander, daß letzteres schärfer behauen unk be-schlagen ist, und wenig oder gar keine Ldchalkante hat. Die Holzkörper derFlößesindsehr verschieden, denn es gibt balkenartige, welche rechtwinkelige, von gleichen oderungleichen Seiten umgebene Grundflächen haben, wie z.B. die Eichenruthcn; rundeund spitzige, als Eichen, Kiefern und Tannen, die oben rund und spitzig zulaufen;walzenförmige Holzkörper, deren beide Durchmesser gleich lang sind, ibr Körperaber gerade und von verschiedener Länge ist, auch runde abgekürzte stumpfe oderspitzige Kegel, zu welchen letztern die meisten Maintannen und Kiefern gehören, diegeflößt zu werden pflegen. In den letzten Jahren hat die Flöfiung des Eichenholzesbedeutend zugenommen. — Wie beträchtlich der Holzhandel durch Flöße auf demRheinstrom, und besonders die Ausfuhr nach Holland ist, läßt sich leicht nach derQuantität des an den rheinischen Zollsiäkten vorbeigeführlen Holzes, sowie desdafür entrichteten Zollbetrags bestimmen. Man kann annehmen, daß im Durch-schnitt jährlich zwischen 60—70,000 Kubikmeter Eichen- und andern harten Hol-zes, und zwischen 70—80,000 Kubikmeter Tannen-und andern weichen Holzesdurch die Flöße des Rheins nach Holland verführt werden. Die Floßgebühren ma-chen beiläufig den 5^ der gesummten Einnahmen der Rhcinzölle aus. 1818 be-trugen sie 472,945 Francs 99 Centim., 1819 508,012 Fr. 58 Cent. und 1820483,879 Fr. 61 Cent. Um die Zollgebühren, welche von den Flößen bezahlt wer-den müssen, zu berechnen, werden diese nach Länge, Breite und Tiefe unter Wassergemessen. Das Product aus diesen 3 Vermessungen stellt den rohen Kubikinhaltdes unter Wasser gehenden Theiles des Körpers dar. Um sofort den reinen, fürden Anschlag geeigneten Inhalt zu erhalten, werden für den Last, der nicht in Hol;besteht, und für die Holzleeren Räume, bei großen Flößen 6000, bei andern 4000Centner abgezogen. Dieser reine Kubikinhalt des unter Wasser gehenden Theilesim Verhältniß der pecifischen Schwere des FloßkörperS zu der specifischen Schweredes Wassers (welches bei Flößen mit Anhängen wie 8 zu 9, und ohne Anhänge wie11 zu 12 angenommen ist) vermehrt, liefert den ganzen anschlagbaren Inbalt einessolchen Floßkörpers. Das Floßrecht muß in jedem staute bei dem Landesherrnnachgesucht und kann nur von ihm bewilligt werden, da es unter die Regalien ge-hört. Wo auf einem Flusse Schifffahrtsfreiheit statt hat, kann die Regierung dieFahrt mit Flößen nicht untersagen; es müssen aber dieFloßvorschriften zu Verhinde-rung der Schäden genau beobachtet werden. Insofern die Flöße nicht zum Verkaufder Hölzer, aus welchen sie zusammengesetzt sind, sondern vielmehr zur Versubrungleichter Waaren auf Flüssen diesen, sind sie uralten Ursprungs und haben viele Ähn-lichkeit mit den ersten Fahrzeugen der Alten. Die Araber.bauten sie schon zu dem
Eoiiversativns > Lexicv». Bd. IV. 41