168 Föderativsysicm
vollen Unabhängigkeit ist der Souvcrainetät allemal lästig, daher erfährt der Bun-deswille oft von Seiten der unbedeutenden Bundesglieder Hemmung von mancher-lei Art. Doch g>bt es auch Föderativster, me, in welchen alle Staaten, einer mehr,der andre weniger, Einem aus ihrer Mitte — entweder ausdrücklich oder still-schweigend — sich unterworfen haben; in dem Föderativstaate hingegen gehorchtjeder Tbeis, Einer wie der Andre, Allen, als Einheit gedacht. Hier also gehorchtJeder sich selbst; dort folgt der Schwächere dem Zuge nach dem Mittelpunkte derMacht; hier besitzt die Gesammtheit, dort erlangt gewöhnlich der Mächtigste diehöchste BuntcSgewalt, zwar, der Form nach, unter einschränkenden Bedingungen,die aber zu wenig Festigkeit haben, als daß sie dem Einflüsse der Machtübcrlegenheitsteuern könnten. Eine solche föderative Beschränkung kann einen, Staate nurdann nöthig und nützlich sein, wenn er seine innere Unabhängigkeit, d. h. die Selb-ständigkeit in der Landespolizei, Gesetz - und Finanzverwaltung, nicht anders zusichern weiß als durch freiwillige Aufopferung seines äußer», d. h. des selbständigenRechts, über seine politischen Verhältnisse zu andern Staaten aus eigner Macht-vollkommenheit zu verfügen. Gewöhnlich treten mehre Staaten in einen Bundzusammen, wenn das gegenseitige Bedürfniß, Schwäche und die gefahrvolle Lageder Einzelnen, die drohende Nachbarschaft eines Mächtigen w. sie dazu nöthigt.Sind sie als einzelne Volksstämme in Ursprung, Sprache und Sitten einander ähn-lich, so haben Alle ein gleiches fortdauerndes Bedürfniß, sich zu einem Föderativ-staate zu vereinigen. Ein Föderativsvstem hingegen entsteht aus verschiedenartigen,oft zufälligen, oft wechselnden Rücksichten und Bedürfnissen. Der Mächtige suchtsich mit einer Reihe Mittelstaaten zu umgürten; der Mindermächtige will sich anden Stärkern anlehnen, um durch denselben noch etwas zu bedeuten oder zu gewin-nen; den schwachen treibt Furcht oder Zwang in den bedenklichen Bund hinein.Zwar kommt auch hier Alles auf die Bundesform an, wie nämlich der Zweck der äu-ßern Unabhängigkeit Aller mittelst des Bundes, unbeschadet der innern Selbständig-keit eines Jeden, erreicht werden soll. Allein es folgt schon aus der verschiedenarti-gen Entstehung des Föderativsystems, daß die Form desselben gewöhnlich unbe-stimmt und in wesentlichen Stücken mangelhaft bleibt, dahingegen sie in dem Fö-derativstaate ein festes, auf den, Grundsätze der Gleichheit u. Freiheit aller SiaatS'-theile ruhendes Regi.-rungsprineip hat. Wenn, wie die Erfahrung lehrt, ein -Ltaa-tenbund, dergleichen der Rheinbund sein sollte, oft keinen Bundestag, noch wenigereine Bundesgesetzgebung und Bundesregierung hat, so sind in dem Bundesstaatebeide durch gemeinschaftliche Übereinkunft festgesetzt. Dort entscheidet in der Regelder Mächtige, als der erste Stifter des Bundes, und die Leitung des Gesammk-zwecks schwankt nach Zeit und Umständen; die Vollziehung soll zwar von derBun-deSgewalt abhängen, oft ist aber dies- gar nicht vorhanden oder besteht nur in demEinflüsse des vorstehenden oder des mächtigsten BundeSgliedeS. Hier hingegen ent-scheidet die Lttmnneiimehrheit, und ihr Beschluß wird gesetzmäßig im NamenAllervollzogen. Nach der Geschichte begeben sich die kleinern Staaten lieber in ein Föde-rakivsvstem als in einen Fdderativstaat, weil dort jeder noch immer einen Staat fürsich vorzustellen glaubt, was er hier nicht mehr ist. Aber jene Souverainetät, welchedie Mitglieder einesStaakenbundes zu retten glauben, ist nichts als Selbsttäuschung.Denn, wie schon gesagt worden ist, die kleinern souverainen Höfe bleiben dennochabhängig von der Polstik eines Mächtigen. Im Bundesstaate dagegen ist freilichkein einzelnes Glied sonverain; aber jeder ist frei und stolz mit und in dem Ganzen,nach dem politischen Sinnworte der Holländer: Eintracht macht Macht.
Die ältere Geschichte bestätigt diese Bemerkungen wie die neuere. Die grie-chischen Völkerstämme und Staaren bildeten zusammen einen Staarenbund. Zndiesem herrschte der Mächtige, oft mit Härte die Schwächer» unterdrückend. Soentstand anfangs das Brincipat der Athenäen; hierauf folgte die Hegemonie der