191
Das, was bei der Landwirtschaft ei» Landgut ist. Der Verwalter derselben heißtFörster, daher die Benennung Försterei; seine Untergebenen sind Unterförster,Forstknechte, Aeichenschläger, Holzläufer oder Holzwächter, öfter auch Fußknechtegenannt. Nicht selten bezeichnet man mit dem Namen Forst den Wald, oder über-.Haupt Grundstücke, die zum Holzwuchse bestimmt sind. Das vorhandene Holzheißt der Forst-oder Holzbestand, sowie die nach gewissen Regeln begrenzten undgewöhnlich nach Nummern bezeichneten Theile, Forstreviere, Reviere oder auchSchläge, Holzschläge. Stellen, auf denen in einem Forste kein Holz steht, heißenBlößen, im Gegensatz von bestandenen, d. i. wo gehöriger Holzwuchs ist. Dieserbesteht entweder aus Nadelholzarten (Schwarzwald ), oder Laubholzarten (leben-diges Holz). Ferner unterscheidet man Ober-und Unterholz. Jenes gibt stäm-mige Bäume, die eine gewisse Reibe Zahre zur verlangten Stärke heranwachsenmüssen, ehe sie abgetrieben werden können. Unterholz heißt dasjenige, welches nureinige Zahre wachst, ehe es geschlagen, d. i. abgehauen wird, und heißt darumauch Schlagholz. Es gibt nur Reisig, Stangen, und selten Scheitholz. Den Na-men Unterholz führt es, weil es gegen das Oberholz, das auch Hochwald heißt,niedrig , oder in Ansehung der Länge unter demselben bleibt, sjn manchen Gegen-den nennt man das Unterholz auch Buschholz. Nicht selten werden beide oufeinemund demselben Schlag unter einander gehalten. An sich sind im Unterholz oft-mals dieselben Holzarten befindlich, aus welchen das Oberholz besteht, nur mitdem Unterschiede, daß letzteres zum vollwüchsigen Stamm auSwächst und derStock davon nachher gerodet wird, hingegen das Unterholz in einem Alter ge-schlagen wild, in welchem es fähig ist, aus der Wurzel wieder auszuschlagen,d. i. Stammlatten, Schößlinge zu machen. Doch gibt eS allerdings eine MengeSiraucharten, z. B. Haseln, Schwarzdorn, Weißdorn, Hartriegel u. a., dienie zum Baiiiiie heranwachsen, lind so von Natur zum Unterholze bestimmt sind.— Ein Forst hat seine Gerechtsame, Forstrecht, Forstordnung, Forstregel. DerForstnutzen besteht theils im Holzgewinne, theils in sogen. Nebennutzungen, wozuvorzugsweise da? Wild oder die Jagt gehört; beträchtlich pflegt auch öfters dieMast in Buchen-lind Eiehenrevieren zu sein. Streu-und Laubharken, sowieViehweiden ün Forste, sind demselben mehr nachcheilig als nützlich. Dasselbe istauch vom Harzscharren zu behaupten. — Faßt man Alles, was den Forst insbe-sondere , oder auch nur darauf beziehend betrifft, zusammen, so bedienen wir unsder Benennung Forstwesen s. d.).
Förster (Johann Reinhold), geb. zu Dirschau den 22. Oct. 1729, königl.preuß. Pros. der Naturgeschichte zu Halle. Seine Familie, aus den, alten Hauseder Lords Forester in Wchonland abstammend, hatte sich nach Polnisch-Preußengefluchtet, und ein--, derselben , Bürgermeister in Dirschau , unweitDanzig, warsein Vater. Reinhold legte zu Berlin auf dem joachimsthalischen Gymnasiumin Sprachen, Chronologie und Völkerkunde einen tüchtigen Grund, studirte dannseit 1718 zu Halle gegen seine Neigung Theologie, kam 1751 nach Danzig , underhielt die Predigerstelle zu Nassenhuben (Naffenbof). Sein Amt verwaltete erMir, so viel es die Nothdurst heischte, und hing dagegen seinen Lieblingsfächern,Mathematik, Philosophie, Länder-und Völkerkunde, auch alten Sprachen, mitvoller Seele nach. Bei s. Reiselust war ihm der Antrag willkommen, das Colonie-wesen in Saratow, im asiatischen Rußland , zu untersuchen; er reiste in, März1705 ab. Seine Berichte deckten Verwaltungsmißbräuche auf und machten ihn.Feinde. Doch ward ihm nach s. Ankunft in Petersburg von der Kaiserin Katha-rina ll. der Auftrag, mit Zuziehung mehrer Gelehrten ein Gesetzbuch für die Co-lonisten zu verfertigen. Allein der fleißige Mann erhielt für diese Arbeiten und Rei-sen, ja für die nun verlorene Pretigerstelle, die man wegen seines langen Außen-bleibenS unterdessen anderweit besetzt hatte, nicht die erwartete Entschädigung, und