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Vierter Band. F bis G.
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Gendarmen

Genealogie

seinen Geist, er fühlt sich unglücklich, und seine Willenskraft ist erstorben. Unddieser ganzen innern Zerrüttung Quelle ist das kranke Gemüth. Melancholie undWahnsinn sind also in der geschilderten Beziehung Gemüihskrankheiten, bei denender Geist oder das Vorstellungsvermögen nur mittelbarer Weise angegriffen ist.(Vgl. Geisteskrankheiten.) II'.

Gendar m e n >I'->rn>es), So nannte man anfänglich in Frankreich die Masse des bewaffneten" Volks (go»s mmutn), hernach aber, nach Einführungder stehenden Soldiruppcn, ein Corps schwerer Reiterei, das die Hauptstärke desHeeres ausmachte und mit Helmen, Kürassen, Pistolen, gepanzerten Pferden -c.versehen war. Seit Ludwigs XI V. Zeit behielten sie bloß Pistolen, Helm und De-gen bei. Theils versahen sie den Dienst beim Könige, theils machten sie das ersteCorps der franz. Reiterei aus. Dieses bestand aus lauter Edelleuten und gehörtezu den königl. Hausrruppen. Die Revolution hob dieses Corps auf. Seitdemnannte man Gendarmerie ei» CorpS, das an die Stelle der vormaligen .^niöolmn,-«<'<-. zur Sicherheit der Strafen dienend, eintreten sollte. Sie dient zu Fuße undzu Pferde, gehört zwar zum Militair, steht aber in Dienstgeschäfken zur Verfügungder Verwaltungsbehörden. — In Preußen hieß vor der neuen Organisation desHeers ein Garderegiment GendarmeS. Jetzt werden auch in vielen deutschenStaaten besonders die berittenen Polizeidiener Gendarmen genannt.

Genealogie, die wissenschaftliche Darstellung von dem Ursprünge, derFortpflanzung und der Verwandtschaft der Geschlechter, ist eine historische Hülfswis-senschast. Die genealogischen Kenntnisse sind in persönlicher oder rechtlicher Bezie-hung wichtig, sobald gewisse aus der Verwandtschaft abzuleitende Ansprüche geltendgemacht werden sollen; sie erhalten aber auch zugleich historisches Interesse, wennnach den Derwandrschaftsverhäliniffen historisch merkwürdiger Personen gefragtwild, obgleich der Begriff merkwürdig in dieser Hinsicht immer beziehungsweise zunehmen ist, theils weil manche an sich unbedeutende Familie nur bisweilen wegeneiner einzigen Person aus ihrer Dunkelheit gezogen werden muß, theils weil selbstmerkwürdige Personen oft nur für einzelne Bezirke, Provinzen und Länder ein histo-risches Interesse haben. Die wissenschaftliche Darstellung der Genealogie zerfälltin den theoretischen Theil, welcher die Lehre von den genealog. Grundsätzen über-haupt enthält, und in den praktischen, welcher die historisch merkwürdigen Geschlech-ter darstellt. Gewöhnlich wird der letztere nur auf die fürstl. Familien eingeschränkt.Der theoretische Theil der Genealogie geht von dem Begriffe eines Geschlechts, einerFamilie aus. Personen, die von einem gemeinschaftlichen Vater abstammen, bildenein Geschlecht. Durch den Begriff des Grades bezeichnet man die Nähe oder Ent-fernung der Verwandtschaft, worin eine Person zu einer andern steht. Eine Reihemehrer von einem gemeinschaftl. Ahnherrn abstammender Personen heißt eine Linie.Die Linie istentweder die gerade (Une, rooM), oder Seitenlinie (llncn »lilignn oderoollulcr-iH,). Die gerade Linie wird eingetheilt in die aufsteigende und absteigende.Bis zum siebenten Gliede werden die Vorfahren (puwr. .,eus. prouvnn, .W.-ivn,,:,taviu>, lrilarui, z»ol,it»vu,) und die Nachkommen (IN»«, Iicpn,, zwoncz» »,nl)i,kg>c>!>. ritnepoi, tciiwpoi, piolrin« z>or) mit besondern Namen belegt; dieübrigen Ascendente» heißen im Allgemeinen (Vorfahren, Ahnen ), und die

spätern Descendenten im Allgemeinen >>c>»lc;ri (Nachkommen). Die Seitenlinieumschließt die Seitenverwandten (Collatcralen), welche nicht von einander, sondernnur von einem gemeinschaftlichen Stammvater abstammen. Sie istentweder gleich(uogu.nliH, oder ungleich (imw,,».->!>'), sobald auf der einen Seite mehr Glieder alsauf der andern gezählt werde». Von väterlicher Seite heißen die Seitenverwandtenn^n-ill. von mütterlicher Seite oo^nnli. Die Geschwister sind entweder leiblicheoder Stiesgeschwister, je nachdem sie entweder theils von beiden Altern, theils voneinem Individuum her Älkery abstamme», oder nur durch neugestiftew Ehen mit