Band 
Vierter Band. F bis G.
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588 General Generalbaß

General bezeichnet im Allgemeinen die höchste militairische Würde, eSmöge nun dieser Titel für sich allein bestehen »der noch mit andern verbunden ftin;daher Generalfeldmarschall, Generalfeldzeugmeister, Generalli-eutenant, Generalmajor u. s. >v. Bisweilen bezeichnet d.r Titel auch denWirkungskreis, wie Generalissimus, General e,< Au-s. DivisionS- undBrigadeqeneral, Generalguartiermeister, Generaladjntant u. s.w.In allen Heeren bestehen hierüber verschiedene Bestimmungen. Jetzt steht derbluroelni! ,1c c:>,>>>> in Frankreich den Drigadegeneralen oder Generalinajors inandern Diensten, der Feldmarschalllieutenant in Östreich den Generallieutenantsoder Divistonsgeneralen a. a. O. gleich, und der Feldzeugmeister (s. d.) inÖstreich ist General der Artillerie. (Vgl. auch Feldmarschall.) — Gene-ra lstab, Etatmajor, im weiter» Sinne, besteht aus den verschiedenen bei ei-nem Heere befindlichen Generalen jeden Ranges und ihren Adjutanten, aus demGeneralguartiermeister, dem Generalauditeur (OberkriegSrichter), dem General-zeugmeister, dem Oberwagenmeister, dem Generalgewaltigen und dem Obercom-missair mit ihren Unterbedienten; überhaupt versteht man unter Gencralstabsämmtliche zum Hauptquartiere gehörige Officiere. Im engern Sinne verstehtman unter Generalstab das Personal, welches dem Feldherrn zur Seite die Hee-resführung 'nsbesondere wissenschaftlich oder nach den Regeln der Kunst leitet, da-her auch in verschiedene Abtheilungen zerfällt. Die gewöhnlichste Örgaiusationdieses Generalstabs, ehedem bei den deutschen Heeren Geueralguartiermei-sterstab genannt, ist folgende: An der Spitze steht ein Chef, ein Posten vonder höchsten Wichtigkeit und vielumfassender Wirksamkeit. Er arbeitet dieKriegspläne aus, und sein Blick muß sich bei deren Ausführung bis auf die Einzel-heiten erstrecken, er muß Alles erfahren, Alles wissen. Unter ihm arbeiten dieOfficiere des Generalstabs, die Marsch- und BewegungSeniwürfe, die Anordnun-gen der eigentlichen He rführung aus und leiten sie; ferner die geographischen undFestungsingenieurs; die Officiere, welche die große Correspondenz besorgen, wel-chen das Vernehmen der Gefangenen, die Leitung des Tpionenwesens u. dgl. über-tragen ist. Das RecognoSciren ist ebenfalls ein Hauptgeschäft der Generalstabs-ofsiciere. Es liegt auch in der Natur ihrer Bestimmung, daß einige besondern Hee-resabtheilungen beigegeben werden, um die großen Geschäfte stets im Zusammen-hange und im -Linne des Hauptplang leite» zu helfen. Allerdings können aber dieGrenzlinien für die Wirksamkeit des Generalstabs nicht jederzeit scharf gezogen blei-ben, und sie verschmilzt häufig mit dem Geschäftskreise der Adjuiantur, sowie diesermit jenem. — Generalat, das Amt und die Würde eines Generals; auch dieAbtheilung einer Armee; desgleichen ein Landesbezirk, dessen Verfassung militairischist. — General heißtauch der Oberste eines religiösen Ordens, Dominicaner-,Jesuiten- :c. General. Ferner kommt das Wort General in vielen Zusammen-setzungen vor, um einen höher» Rang oder Allgemeinheit auszudrücken, z. B,Generalbevollmächtigter, Generalaccise.

Generalbaß, der Vertrag der Grundstimme eines Tonstücks, verbundenmit der Intonation aller einzelnen Accorde, deren Grundlage sie bildet. Gewöhn-lich spielt man ihn auf einem Clavierinstrumente, theils zur Verstärkung der Har-monie, theils zur Ersetzung der Intervallen manches Accords, die in den wenigstim-migen Sätzen noch fehlen, und zur Ausfüllung der harmonischen Lücken, die öfterszwischen den «tinnnen vorkommen. Wer demnach den Generalbaß spielen will,muß die Fertigkeit besitzen, mit der Grundstimme eines Tonstücks zugleich die Fol-gen aller Accorde, woraus die Harmonie desselben besteht, vorzutragen. Da dieseAccorde und die in ihnen enthaltenen Hauptintervallen über den Noten durch Zah-len und Zeichen, die Signaturen genannt, angedeutet sind, so niuß er mit der Kennt-niß der Harmonie auch eine genaue Kenntniß dieser Bezifferung verbinden, die man