Gesetzgebung, Gesetzbücher, Gesetzgebende Gewalt 673
(Förmlichkeiten der Verträge, des gerichtlichen Verfahrens, die Bedingungen desrichterlichen Fürwahl Haltens), bei welchen allen man sich aber immer daran zu erin-nern Ursache hat, daß diese positiven Bestimmungen nicht das wahre Recht selbst,sondern ein äußerlicher Mechanismus zum Gebrauch desselben sind, und daß sie im-mer nur als Mute! betrachtet werden müssen, welche einem höher» Zwecke unterge-ordnet sind. Dieses, die Ansicht über die Enrstehungügründe der Gesetze, ist derPunkt, in welchem sich nicht nur die Schulen unserer Rechtsgelehrten von einanderscheiden, sondern in welchem auch die wichtigsten Grundsätze des allgenieinen Skaats-rechtS zusammentreffen. II. Die Schulen der neuern RechtSgelehrten lassen sichihren Hauptcharakteren nach auf 4 zurückführen, wiewol sie unter sich auf man-cherlei Weise modificirt sind, auch vielfältig in einander übergehen. In dem ver-gangenen Jahrh. war, mit seltenen Ausnahmen, die Schule der Praktiker vor-herrschend, welche auf der einen Seite die Autorität der Gerichtshöfe und einzelnerRechtslchrer höher achtete als das Gesetz, auf der andern Seile nicht ohne bedeuten,den Einfluß der Philosophie, zumal der Leibnitz -Wols'schen, geblieben war. Manargumentirle meistens niit großer logischer Präcision auö einer (aber oft etwas will-kürlich vorausgestellten) Natur der Sache, und hielt sich für berechtigt, vom Buch-staben des Gesetzes abzuweichen, sobald derselbe entweder für die gegenwärtige Zeitnicht mehr passend erschien, oder man sich dabei auf Anssprüche der Gerichte und derSchöppenstühle berufen konnte. Durch diese Schule wurden eine Menge neuerMeinungen, vermeintlicher Billigkeiten, milderer Strafen in das Leben eingeführt,und man sieht wohl, daß in ihren Grundansichtcn nicht Alles irrig ist. Auch sieging von dem richtigen Gedanken aus, daß das Recht eines Volkes ein Ergebniß sei-nes innersten Lebens sei» und sich mit demselben umbilden müsse, sie suchte also demBuchstaben der ältern Gesetze durch das Hinweisen aus die Natur der Sachen fortzu-helfen und durch das Befolgen früherer gerichtlicher Entscheidungen diejenige Über-einstimmung in der Rechtspflege zu erreichen, welche ihr allein das Vertrauen derVölker sichern kann. Diese Schule hat besonders durch Nettelbladt und Dariesgroßen Einfluß auf die Gesetzgebung des 18. Jahrh, gehabt, und namentlich daspreuß. allgemeine Landrecht kann als ihr Werk betrachtet werden. Es fehlte ihr nuran den äußern Einrichtungen der Gerichtsverfassung, welche nothwendig gewesenwären, um das unbestimmte Hin und Herschwanken der Praxis zu verhüten, inwelchem alle Gewißheit des Rechts so ganz verloren ging, daß man kaum in der ein-fachsten Sache die endliche Entscheidung vorher wissen konnte. Neben ihr bestandein kleines Häufchen sogenannter eleganter Juristen, welche, ohne in der Anwen-dung sich von jenen zu trennen, sich in historisck-antiquariscixpbilologischen Forschun-gen gefielen, deren Resultaten sie jedoch selbst selten eine praktische Gültigkeit zuschrie-ben, sie vielmehr nur als ergötzliche Seltenheiten snnocni mte-i jnriH betrachtend.Freilich trennte sich auch die praktische Schule wieder in 2 Parteien, welche nurdarin einig waren, daß die RechtSgelehrten oder RechtSübenden sich wol über dasGesetz erheben dürsten, übrigens aber darin einander gegenüberstanden, daß die einenNichts anerkennen wollten als die Autorität einiger beliebten Eafinsten und den Ge-brauch (den Schlendrian) der Gerichte, die andern aber das natürliche Recht undwas sie Billigkeit nannten, als Quelle ihrer Entscheidungen betrachteten. Jene be-hielten in dem Leben selbst fast immer den Sieg, denn die Letzten widersetzten sichHäufig nur so lange, bis auch sie mit den Irrgängen des Schlendrians durch dieÜbung bekannt, routinirt, oder, nach Lichtenberg's Übersetzung, eingefahren waren,und sich nun darin bequem zu Hause fandeiz. Aber mit dem letzten Iahrzehend desvorigen Jahrh, eröffnete sich den philosophischen Juristen eine neue Aussicht,da nicht nur eine reichere und lebendigere Philosophie die Grundlagen aller mensch-lichen Wissenschaften von Neuem untersuchte und manches Gcbäudeerschütterte, wel-ches bis dahin nur »och durch die Kraft der Trägheit den -Lchein des Bestehens bc-Conversations- kericon. Bd. IV. 43