Band 
Vierter Band. F bis G.
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688
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688 Gewehr Gewerbsteuer, Jndustriesteuer, Arbeitsstcuer

faltigkeit der Vertiefungen, Brüche und Widerscheine werden die dunkeln Massenbelebt, und in solcher Hinsicht gewähren dergleichen dünne, faltenreiche Gewänderunläugbare Vortheile. Manche der vorzüglichsten neuern Meister drapirten, umungestörte Lichlmassen zu erhalten, mit starken Zeuchcn, weil sie sich in Nachahmungderselben mehr an die Wirklichkeit halten konnten, ohne Gefahr, jene Regel zu ver-letzen, allein in den Schattenpartien war es dann nicht zu vermeiden, daß dieselbenwenig unterbrochene, todte, unerfreuliche Massen bildeten. <kü.

Gewehr, s. Degen, Flinte und Waffen.

Gewchrfabrik, eine Anstalt, worin Gewehre aus Eisen auf die Weiseverfertigt werden, daß immer eine Classe der Arbeiter der andern in die Hände arbei-tet, das Eisen aber durch Hammer, welche vom Wasser getrieben werden, geschmie-det wird. In einigen werden nur schneidende und stoßende, in andern nur Feuer-gewehre, in wenigen beide Arten zugleich verfertigt. Die bekanntesten sind die zuSuhl in der Grafschaft Henneberg, zu Schlingen in der Grafschaft Mark , Zu Ma-siricht, zu Lüttich u. s. f. Außerdem hat fast jeder Landesherr, der ein beträchtlichesHeer unterhält, seine eigne Gewehrfabrik, z.B. der König von Preußen bei Span »dau, wo nicht allein Klingen, Bajonnette und Ladestöcke, sondern auch Kürasse undFeuergewehre verfertigt werden. Bei Verfertigung der Klingen und Bajonnette ar-beiten die Klingenschmiede den Härtern, welche die geschmiedeten Klingen härten,und diese den Schleifern in die Hände, welche sie auf der großen, vom Wasser ge-triebenen Schleisniühle schleife» und poliren. Zu den Feuergewehren und Küras-sen wird das Eisen auf einem eignen Hammerwerk unter dem Prellhammer zu Plat-ten geschlagen, die Platten verwandelt der Rohrschmied in Röhre, welche sodannauf der Bohrmühle ausgebohrt und auf der Schleisniühle polirt werden. Die Röhrezu Commisgewehren erhält nun der Rohrfeiler, der sie mit der Schlichtfeile polirt,die Schwanzschraube verfertigt, Haften und Richtkorn aufseht. Der Schloßmacherbearbeitet die Theile des Schlosses bis zum Härten und Poliren, der Messing- undZeugseiler verfertigt den Beschlag, der Lichäfrer den Schaft, der Stecher gravirtden Namen des Landesherr» auf den Lauf, und der Eguipeur setzt alle diese Theilezusammen. Die Kürasse werden unter dem 'Prellhammer schon aus dem Grobengearbeitet, hierauf dem Küraßschmied übergeben, der sie weiter ausbildet, woraufSchleifer und Pclirer die letzte Hand daran legen.

G e w e r b e fr e i h e i t, s. Zunftwesen.

Gewerbsteuer, Jndustriesteuer, Arbeitssteuer, ist dieAbgabe, welche vom Arbeitslöhne entrichtet wird; unter Arbeitslohn aber ist nichtbloß das Einkommen zu verstehen, was die Betreibung der eigentlichen Gewerbe ver-schafft, sondern auch Dasjenige, was auf irgend eine andre Weise durch Anwendunggeistiger oder körperlicher Kraft erworben wird, also auch die Besoldung der Staats-beamten, der Verdienst der Ärzte, Sachwalter rc. Nur derjenige Theil des Arbeits-lohns, welcher den zum nothwendigen Bedarf des Arbeiters erfoderlichen Betragübersteigt, sollte einer Besteuerung unterworfen werden; dieser Bedarf aber ist beiden einzelnen Arbeitern nach ihrem Stand und Verhältnissen höchst verschieden, dennwas für den einen Arbeiter Lupus sein würde, ist für den andern nothwendiges Be-dürfniß. Auch rührt das größere Einkommen, das mit manchen Gewerben ver-bunden ist, nicht so sehr von dem höher» Arbeitslöhne, als vielmehr von dem Ge-winnst« her, welchen die im Gewerbe angelegten Capitale verschaffen. DieGewcrb-steuer muß daher, soll sie nicht dem Gewerbffeiße nachtheilig werden, so angelegtsein, daß sie 1) das nolhdürfligste Auskommen gar nicht anlastet; 2) von Denen,die nicht viel über dies nothwendige Auskommen verdiene», nur einen sehr kleinenAntheil nimmt; 3) in kleinen Theilen und geradezu derZeit, wann der Arbeiter einenÜberschuß über s. Bedarf hat, erhoben wird; -1) nach dem Maßstabe der Gleichheitund zwar so vertheilt ist, daß sie eher nach einem zu niedrigen als nach einem zu