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Gleichen Gleichgewicht der Staaten
Gleichen (Ernst, nach A. Ludwig, Graf v.), aus einem berühmten, jetzterloschenen deutschen Geschlechte, folgte dem heil. Kreuze nach Palästina, focht wi-der die Türken und fiel in Gefangenschaft. Eines Tages, so erzählt die Sage, er-blickt? ihn, als der Unglückliche am Wege arbeitete, die Tochter des Sultans, undvon Mitleid und Liebe gerührt, versprach sie, ihn zu befreien, wenn er sie zumWeibe nehmen und mit ihr entfliehen wolle. Vergebens wendet er ihr ein, daß erdaheim Weib und Kinder habe. Die an die Sitte ihres Volks gewöhnte Fürstinfindet darin kein Hinderniß. Sie entfliehen und erreichen zu Schiffe Venedig .Hier vernimmt der Graf, daß s. Gemahlin und s. Kinder leben und mit Sehnsuchtseiner harren; er eilt nach Rom und erhält vom Papste, nachdem die Türkin dieTaufe empfangen, die Erlaubniß, beide Gemahlinnen behalten zu dürfen, mit de-nen er fortan in glücklicher Eintracht lebte; denn auch s. frühere Gattin willigteein, das Herz ihres Gemahls mit Derjenigen zu theilen, ohne deren Hülfe er für sieverloren geweffn wäre. S. Galletti's „Thüringische Geschichte" und eine kleineSchrift des gelehrten Prälaten PlaciduS Muth . Das Grabmal des Grafen, aufwelchem er Mit beiden Gemahlinnen abgebildet ist, befand sich in der ehemaligenBenedictinerkirche auf dem Pctersberge zu Erfurt und ist jetzt in Gotha .
Gleicher, s. Äquator.
Gleichgewicht, der Ruhestand, welcher erfolgt, wenn 2 oder mehreKräfte sich dergestalt entgegenwirken, daß jede Bewegung dadurch aufgehobenwird. (W. Mechanik und Statik.)
Gleichgewicht der Staaten, politisches Gleichgewicht, ist dieZdeeder Hähern Staatskunst, daß die nach Außen strebende Macht eines jeden Staa-tes von den übrigen so gemäßigt werde, daß keine Bedrückung oder Beschrän-kung irgend eines Andern daraus erfolge. Es besteht also in Verbindung wah-rer Mächte zur Abwendung solcher Gefahren, die ihnen von derVergrößerungsfuchleinzelner Nachbauen bereitet werden könnten. Sie widersetzen sich daher jedem Um-sichgreifen eines andern StaatS, das die Unabhängigkeit und Sicherheit des einenVolks bedroht, dadurch aber die der übrigen gefährdet. Die Staaten haben einnatürliches Recht, die Zdee eines solchen Gleichgewichts unaufhörlich geltend zumachen; denn nichts kann unbestrittener sein als die Verbindlichkeit der Regierung,sich von Außen Sicherheit zu verschaffen, weil ohne diese kein politisches Dasein,kein Staatenleben überhaupt denkbar ist. Man sieht leicht ein, daß die Zdee einespolitischen Gleichgewichts, ohne einen wirklichen Staatenverein, der die Gewährdes rechtmäßigen Besitzstandes Aller nach völkerrechtlichen Grundsätzen übernimmt,nicht ausgeführt werden kann. Die Despoten, welche in Asien und Afrika herr-schen, können durch einen solchen Verein weder geschützt noch in denselben aufge-nommen werden, weil sie überhaupt kein Gesetz anerkennen, sondern Gewalt undWillen über alles Recht erheben. Sie regieren nicht über Völker sie sind Sklaven-treiber, Räuberhäuptlinge und Kriegsbcfehlshaber. Sie gehorchen keinem Gesetze,keinem Vertrage, sondern allein der physischen Nothwendigkeit. Es wäre aber einewirkliche Verletzung des Gleichgewichts, wenn man es so weit ausdehnen wollte,daß keinem Staate von dem andern gestattet würde, sich auf rechtmäßige Weise, in-nerhalb s. natürlichen Kraftgebiets, zu verstärken, durch Handel und Gewerbe dieVölker glücklicher und reicher zu machen, und so auf alle Weise s. geistigen und phy-sischen Kräfte durch seinen innern Haushalt zu entwickeln. Das Gleichgewicht derStaaten ist vielmehr eine sittliche Zdee, Es soll Zeder so stark und kräftig, so reichund glücklich sein, als er es in s. Lage werden kann; aber dasselbe Recht haben auchs. Nachbarn, und die sichtbaren Grenzen aller unter sich bestimmt allein der durchVeitträge geordnete Besitzstand eines Jeden. Der diplomatische Verkehr der Staa-terz Mtter einander darf also nur innerhalb dieser Rcchtssphäre die Machtsphäre einesZeden beobachten und bewachen. Die Zdee des politischen Gleichgewichts mußte