Gracchus 801
der Triindelgenthümer in Italien zu vermehren, und dadurch der Armuth des gro-ßen Hausens, sowie den meisten Übeln, an denen die Republik litt, abzuhelfen.Da die Römer Neuerungen nicht liebten, suchte er s. Zweck durch die Erneuerungeines alten, schon vor 232 Z. gegebenen, aber lange vergessenen Gesetzes zu errei»chen. Damals war nämlich auf den Vorschlag des Dolkstribuns LiciniuS Stvlonach heftigen Streitigkeiten das Gesetz durchgegangen, „daß Niemand über 500Acker (Jugera zu 28,000 Quadratsuß) von dem Gemeinlande (der Staatsdomaine,vger puOIieus) besitzen sollte; das übrige sollte unter die Plebejer gleichmäßig Ver-theilt werden". Dieses Gesetz, das nun, nach G., das Sempronische, oder vor-zugsweise das Ackergesetz genannt wurde, erneuerte er, fügte aber mehre milderndeBestimmungen hinzu. Wo sollten für die aufgeführten Gebäude und andre Ver-besserungen die Besitzer entschädigt werden; jeder unmündige Sohn sollte dieHälfte(250 Jugera) besitzen dürfe», und der mündige konnte als Bürger und Hausvaterdas Ganze besitzen. Dennoch fand des SemproniuS Vorschlag den heftigsten Wi-derstand bei der herrschenden Partei (der Adeligen). Auch wurden dadurch die ita-lienischen Völker verletzt. Sie hatten seit ihrer Unterwerfung unter dem Namen„Bundesgenossen des römischen Volkes" durch Geldbeisieuern und Truppencontin-gente eigentlich die römische Macht gehoben, und unter verschiedenen Titeln mancheStrecken des römischen GemeinlandeS an sich gebracht Es ist wahrscheinlich, daßTiberiusmehren unter ihnen, besonders den Lateinern, zur Entschädigung das römi-sche Bürgerrecht, allen aber mehr Schutz gegen die Erpressungen einzelner römischerMagistrakSpersonen versprach. Ihm entgegcnzuwlrcken, gewann terSenat einen derVolkstribunen, den MarcuS Octavius, einen jungen, reichen und kühnen Mann.Als nun Tiber , nachdem er, dem Herkommen gemäß, sein Gesetz 19 Tage hindurchöffentlich ausgestellt hatte, dasselbe den versammelten Bürgern zum Abstimmenvorlegen wollte, sprach dieser dagegen sein Veto aus, wodurch das ganze Unterneh-men auf einmal gescheitert schien. Tiber machte zwar jetzt von seiner ganzen Macht-fülle Gebrauch, versiegelte die Schatzkammer und untersagte allen Behörden die Aus-übung ihres Amtes, aber er sah, daß er damit wenig ausrichtet». Er wagte dahereinen neuen und bisher in der römischen Geschichte unerhörten Schritt. In dernächsten Volksversammlung trug er auf die Absetzung des Octavius als eines unge-treuen Volksvorstehers an. Von den 35 Tribus hatten schon 11 für die Absetzunggestimmt; jetzt trat Tiber zu Octavius (er war s. Jugendfreund gewesen) und batund beschwor ihn, dasVeto zurückzunehmen. Dieser hieß ihn die Abstimmung fort-setzen, und kaum war durch die nächste Tribus die Mehrzahl für die Absetzung ent-schieden, so warf sich der wüthende Pöbel auf ihn, da er mit seiner Würde zugleichseine Unverletzlichkeit verloren hatte; und nur durch die Bemühungen Tiber'S , derAlles anwandte, das Volk zur Mäßigung zurückzuführen, durch die Treue einesSklaven, der sich für ihn aufopferte, und die Anstrengungen der Aristokraten retteteer sein Lebe». Noch in derselben Volksversammlung ward das Gesetz vorn Volkangenommen, und 3 Commissarien die Vollziehung übertragen, dem Tiber selbst,seinem jünger» Bruder Cajus und seinem Schwiegervater Appius Claudius . Nunerst zeigten sich alleWchwierigkeiten, die der Ausführung imWege standen, in ihremvollen Lichte; schon die Vorarbeit, die Untersuchung, was Gemeinland und Privat-acker sei, hatte deren im vollen Maße; die Klagen und Beschwerden aus allenGegenden Italiens häuften sich, und Tiber'S Popularität fing an zu sinken, wobeiseine Gegner nicht unthätig blieben. Indessen kam der August des 1.020, wo dieTribunen für das folgende Jahr gewählt wurden, Hera», und G., der indessen durchneue Vorschläge sich in der Gunst des Volks wieder zu heben versucht hatte, be-warb sich von Neuem um diese Wurde. Da im Gegentheil die Aristokraten Allesaufboren, dies zu verhindern, stieg die Gährung in Rom auf das höchste. Ohnezu einer Wahl zu kommen, ging ein Wahltag vorüber. Am folgenden besetztenConvcrsattvnö-Lettern. Bd. lV. 51