Band 
Vierter Band. F bis G.
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Griechen (Kampf derselben 1822)

den in den albanesischen Provinzen. Endlich sandten sie den Fürsten Kantakuzenoan den Kaiser Alexander, um seinen Beistand anzuflehen; allein derFürst erhieltnicht die erbetenen russ. Püffe nach Petersburg. Denn das System der europäischen Mächte war Neutralität und Mißbilligung des griech. Ausstandes und friedlich«Vermittelung. Ebenso wenig gelang es den Navarchen von Hydra, den Vicekönigvon Ägypten zur Neutralität in dem Seekriege zu bewegen. Dieser hoffte vielmehr,bei dieser Gelegenheit Kreta mit Ägypten zu vereinigen.

V.ErsterVersuch eines geordneten bürgerlichen Zustan-des der Hellenen, 13. Jan. (I.Ian.) 1822 inEpidauros, während derFortdauerdesKampfes bis zur zweiten Nationalversammlung in Astro, 14.März 1823.—Nur mit Mühe war es dem edeln Maurokordatos und den Primaten gelungen, demformlosen Ganzen der in dem Kampfe zuchtloser Dolkshaufen und erbitterter Feindenichts weniger als völlig befreiten Länder eine Art vonBundcSstaatSverfassungundCentralregierung zu geben. Das westliche Festland von Hellas: Akaruanien, Äto-lien und EpiruS, sandte 30 Abgeordnete nach Missolunghi , welche unter dem Vor-stände des Alex. Maurokordatos (4.Nov. 1821) eineRegierung oderGerusia von 10Mitgliedern erwählten; das östliche Festland: Attika, Böotien, Euböa , Phokis,Lokris , Doris, Ozolä, Thessalien und Macedonien, sandte 33 Abgeordnete nachSalona, welche unter dem Vorstände des Theod. Negris am 18. Nov. eine Re-gierung, den Areopag von 14 Mitgliedern, einsetzten; der Peloponneö und die In-seln Hydra, Ipsara, Spezzia :c. versammelten zu Arges am 1. Dec. unter demVorstände des Fürsten Demetrius 80 Abgeordnete, welche die peloponnesischeGerusia von 20 Mitgl. erwählten. Diese 3 hellenischen Regierungen sollten einebleibende Verfassung vorbereiten, welche sich die Nation in der Folge an der Handder Erfahrung geben würde. In dieser Absicht bildeten 81 Abgeordnete aus allenProvinzen Griechenlands zu Epidauroü, unter Maurokordatos'ö Vorstand, am 10.Jan. 1822 die erste Nationalversammlung, welche am 13. Jan., dem griech.Neujahrstage, eine Zwischenverfassung aufstellte. Sie beruhte auf folgendenGrundbestimmungen: Einjährige Amtsdauer aller Provinz-, Bezirks- und Ge-meindevorsteher; Gesetzgebung durch übereinstimmende Beschlüsse des berathschla-genden und des vollziehenden Raths; Vollziehung der Gesetze durch den Voll-ziehungsrath, der die 8 Minister ernannte; unabhängige Rechtspflege, welche in3 Stufen von den Tantor.alaerichtcn, den Provinzgerichtcn und dem obersten Ge-richtshöfe verwaltet werden sollte. Hierauf ernannte der Eongreß die 33 Gliederdes berathschlagenden und die 5 Glieder des vollziehenden Raths; Maurokordatosward Proädros oder Vorsteher, und Theod. Negris Staatssicretair des Vollziehungs-raths; Ppsilantis, der jene Stelle erwartet hatte, erhielt den Vorsitz in der berath-schlagenden Versammlung, machte aber von dieserWürde keinen Gebrauch. End-lich erließ der Eongreß zu Epidauros ani 27. Jan. 1822 ein Manifest, woriner die Vereinigung der Griechen zu einem unabhängigen Föderativstaate au«-sprach. So wurden die ersten Keime der bürgerlichen -Ordnung gepflanzt, aberspät die widerstrebenden einzelnen Theile zu einem Ganzen fest verbunden. Diehellenische Centralregierung nahm ihren Sitz zu Korinth , späterhin wieder inArgos. — Die Pforte mußte jetzt ihre Kräfte theilen. Ein Heer stand am Euphrat und focht unglücklich in Armenien gegen die Perser; ein andres stand an der Donau ,um das russische Heer in Bessarabien zu beobachten. Ali'sAall erhöhte jedoch dentrotzigen Muth derPforte. Daher konnten Englands und Östreichs Vorstellungenerst spät denDivan von des Kaisers Alexander Friedensliebe und Mäßigung über-zeugen. Doch ließ die Pforte auf Rußlands Verlangen, 1822, einige griech. Kir-chen wieder herstellen und einen neuen Patriarchen, AnlhymoS, Bischof von Thalce-donien, auf die übliche Art wählen; auch behandelte sie denselben mit Achtung, umdurch ihn die Griechen zur Annahme der Amnestie zu bewegen. Aus den Fürsten-Conversations-Lericou. Bd. IV. 54