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Geschichte des ehemaligen Stiftes und der Landschaft St. Gallen unter den zween letzten Fürstäbten von St. Gallen, besonders während den Jahren der helvetischen Revolution bis zur Aufhebung des Stiftes / von Franz Weidmann, gewesenem Mitglied des aufgehobenen Stiftes St. Gallen und vormaligem Bibliothekar an der kathol. Kantonal-Bibliothek in St. Gallen
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versammelten Landräthe und Ausschüsse in einem feierlichenInstrumente abgegeben. Der Abt bestätigte diese Akte^)/jedoch mit der Aeußerung: er sehe sich gezwungen / das vomKapitel Geschehene gut zu heißen; er müsse der Gewaltweichen u.dgl. m. (wie Stadt-Basel und Innerschwyz 1833.)So endeten sich die Unruhen im St. Gallischen zum gänz-liehen Vortheile der Harren oder Patrioten/ welche den erstenSchimmer ihrer Freiheit im Hochgefühle der lautesten Freudebegrüßten/ und schnell flog diese Kunde zu den übrigenSchweizerbrüdern von Rhätiens Gebirgen an bis zum Juraüber die segensreichen Gefilde der Reuß und Aar.

Kaum war die Freiheitsurkunde in den Händendes Landra-thes/so wurde(5.Hornung)zu Goßau/ auf dem Hauptplatze deSMarktfleckens/ mit großer Feierlichkeit ein Freihcitsbaum ge-pflanzt. Wie durch einen Zauberschlag stiegen dergleichen inmehrern Gemeinden empor/ mit bunten Fahnen/ Bändernund Aufschriften geziert. Den Freudentaumel über die poli-tische Wiedergeburt schlug aber die Nähe eines fränkischenHeeres so ziemlich nieder. Nur zu bald erschien die verhäng-nißvolle Stunde/ in welcher die Formen auch der reinsten De-mokratie aufgelöst wurden/ um einer Verfassung zu weichen/welche das fränkische Direktorium mit Bajonetten aufdrang.

Am 14. des oft erwähnten ereignißschweren Februars ver-anstaltete die St. Gallische Landschaft die erste allgemeine Feierihrer Freiheit in einer Landsgemeinde zu Goßau/ auf welchereine rein demokratische Verfassung angenommen und die kon-stitutionellen Behörden gewählt wurden. An die Spitze dieserkam Johannes Künzle als Landammann; Männer / fastdurchgängig von gleicher Gesinnung/ wie dieser/ erhieltendie andern Stellen').

') »Diese Charte enthielt jedoch gewisse Vorbehalte; ob aber,, auf erneu jede»/ so gerecht er auch immer ist / von den regierendenBauern werde Rücksicht genommen werden / wird die Zeit lehren."Tageb. P. G.Br. I. Th.-S.

2) Zum Landammann und Panncrherrn vor der Sitter wurde