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Minzio und der Etsch und besetzte/ gemäß den Bedingun-gen eines Waffenstillstandes mit Oesterreich/ den schönstenTheil von Tirol.
Siebenter Abschnitt.
Von Aushebung des Lt. Gallischen Ordinariatesbis pir helvetischen Tagsatzung den 7. Herbst- ^monat 1801.
69. Etwas über das St. Gallische Ordinariat über-haupt.
Das Stift St. Gallen / welchem die helvetische Regie-rung 1798 seine politisch-ökonomische Existenz entrissen hatte/sollte nun auch die geistlichen oder Ordinariatsrcchte einbüßen.ES schien benannter Regierung / die Politik erheische / daß demAbte noch der letzte Zweig seiner Einwirkung auf das Volk ent-wunden werden müsse/ weil er sich durch eine Reihe vonThatsachen als ihren erklärtesten Gegner ausgesprochen hätte. '
Bevor wir die hierüber erlassenen Verordnungen des helve-tischen VollziehungsdircktoriumS anführen/ mag hier ein Blickaufden Ursprung und Bevestigung bemeldcterOrdinariatsrechtevielleicht nicht unpassend angebracht sein. I. von Arx er-zählt ^)/ daß die Errichtung eines BisthumS — „schon lange»des Stiftes Wunsch und Zweck gewesen/ auf den dasselbe»schon seit zweihundert Jahren her gearbeitet hatte. Nämlich»bald nach der Reformation fingen die Aebte an / in geistlichen»Dingen zerschiedene Verordnungen zu machen/ welches fie als»Kirchcnprälaten/ Landesherren/ Patronen/ noch mehr aber
»Die Ursachen der Aufhebung des Stiftes St. Gallen/" SeiteV und 4o.
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