politischen und bürgerlichen Rechte genießen/ nur könnensie nicht zugleich ihren geistlichen Beruf ausüben und einweltliches Amt bekleide«/ u. s. w.
Zuletzt erklärten die tagenden Herren ganz naiv / daß siediesen Entwurf keineswegs für etwas Vollendetes hielten;daß sich ihnen manche Lücke darin aufdringe/ die erst mit derZeit und bei andern Verhältnissen könnte ausgeglichen werden.
So manches Gute dieser neue Plan im Vergleich mir seinenfrühern Vorgängern auswies/ so war er doch weder mit denWünschen noch Bedürfnissen deö Volkes übereinstimmend.Leider wurde seit der helvetischen StaatSumwälzung die eigent-liche Stimme und Sache deS Volkes wenig berücksichtigt;denn bei den Berathungen gaben feile Anhänger der Regierungimmer den Ton an/ um sich zu empfehlen und bei einträglicherStelle und Besoldung sich zu behaupten.
Achter Abschnitt.
Lau der allgemeinen Tagsatzung am 7. Herlrstmouatl80l bis zur Vertreibung der helvetischen Le-gierung von Lern.
74. Die allgemeine helvetische Tagsahung; der Reg.
Statthalter Volt giebt seine Di mission ein.
Unter sehr ungünstigen Aussichten begann die helvetischeTagsatzung zu Bern ihre Arbeiten. Sie sollte sowohl denneuen allgemeinen KonstitutionSplan alö die verschiedenenKantonalorganisationcn entweder annehmen oder verwerfenund im ersten Falle die Stellen der obersten Gewalt mit tüch-tigen Subjekten besetzen.
Allein gleich Anfangs herrschten unter den TagsatzungS-^ . gliedern große Spaltungen/ indem die einen sich nur zur