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bet vielen Kantonen erstaunliche Summen habe verwendenmüssen, und daß es Maxime der Aebte gewesen sei, zurBehauptung ihrer Rechte kein Geld zu sparen; daß die Staats-einkünfte unbedeutend gewesen und darum das Stift seit fast4oo Jahren alle StaatöauSgaben beinahe allein aus demSeinen habe bestreiken müssen.
Lweiter Abschnitt.
politische Verwaltung des Fürstabtes 6eda.
11 . Uebersicht der boheitlichen Rechte des StiftesSt. Gallen; Größe der Landschaft; politische Ver-fassung; die vier Schirmorte; Militü'rpensioncn.
Die Abtei St. Gallen leitete den Ursprung ihrer Souverä-nitätsrechte über die sogenannte alte Landschaft von ihrerWiege, der ersten Hälfte des 7ten Jahrhunderts her. IhrGebiet ward von den Beherrschern desselben immer das Erb-theil des heil. Gallus geheißen. Seine Größe betrug inden spätern Zeiten etwa 7 ^ Quadratmeilen, welche eineVolkszahl von ungefähr 46,ooo Seelen bewohnte.
Der Abt und das Kapitel stellten den Souverän vor;jener übte ausschließlich durch sich und seine Minister die voll-ziehende Gewalt aus, dieses sanktionirte Verträge, Beschlüsseund anderes von Wichtigkeit, wenn es nicht in's richterliche Facheinschlug. Es war das oberste Staatskonseil, ohne dessen Ge-nehmigung keine öffentliche Akte Ansehen und Gültigkeit hatte.
Die alte Landschaft war in vier Aemter oder Obervog-teien') eingetheilt, deren jede durch einen weltlichen Ober-
Das Landshofmeisteramt und die Obervogteicn vonRolchach und Oberberg, nebst dem Wyleramte. Dazu kamennoch die Obervogtei von Romishorn im Thurgau, Rosenbergund Blatten im Rheinthale.
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