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unbedingten Annahme oder Verwerfung des Verfassungs-entwurfes, andere aber zu bedeutenden Modifikationen, diefie Verbesserungen hießen, berufen zu sein glaubten.
Der Geist dcS Widerspruches entzweite bald die ganzeVersammlung, und da bei so getheiltem Streben unmöglichetwas zum Besten des armen Vaterlandes geleistet werdenkonnte, so verließen nach und nach mehrere der Depmirtendie Sitzungen, bis endlich den 28. Oktober die Vollziehungö-räthe Dolder und Savary die Tagsatzung durch einen Ge.waltSftreich auflösten. So wurde Helvetien neuerdings in denprovisorischen Zustand zurückgeworfen und allen Parteien derweiteste Spielraum zu kecken Umtrieben eröffnet.
Von Bern aus erklärte der Rcgierungsstatthalter Volt:daß die Ereignisse vom 28. Oktober ihm, als einem Mitgliededer gesetzlich zusammenberufenen helvetischen Tagsatzung, diePflicht auflegten, seine Entlassung alö Neg. Statthalter einzu-geben. Ihn ersetzte der ehemalige VollziehungSrath Gschwend.
75. Schreiben des Abtes von St. Gallen an die helve-tische Tagsatzung und an die beiden DeputirtenVolt und Neutti.
Gemäß der Protestation gegen den 11. Art. des Lüne-viller - Friedens sandte der Fürstabt Pankra; von Ebringenaus gedruckte Schreiben sowohl an die allgemeine Tagsatzungnach Bern, als an die beiden Mitglieder derselben, Boltund Reutti. Wir rücken diese zwei Aktenstücke ihrem wesent-lichen Inhalte nach ein.
An die Tagsatzung schrieb der Abt: „ Wir wollen nicht„daran zweifeln, daß Sie den an uns und unserm Stifte„bisher verübten Gewaltthätig- und Ungerechtigkeiten ein„ schnelles Ende machen — unö unsre Lande und Gerichtsbar-keiten, Herrlichkeiten und Gefälle, sammt allen Zugehörden„zurückgeben und vollends restituiren werden, wie wir selbe„ vor den in der Schweiz ausgebrochenen Unruhen und Re-solutionen in der alten Landschaft, in der Grafschaft